Direkt zum Inhalt

23. August 2022

EBM-Änderungen: Verordnung medizinischer Rehabilitation – Anhebung der Vergütung der GOP 01611 und neue GOP 01613

Wirksam: 1. Juli 2022 | 608. Sitzung des Bewertungsausschusses

  • Alle Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium.

  • Maßgeblich sind die Veröffentlichungen im Deutschen Ärzteblatt.

EBM-Änderungen in Stichpunkten (Beschlusstexte sind maßgeblich)

  • Die Bewertung der GOP 01611 (Reha-Verordnung) wird um 13 Punkte auf 315 Punkte angehoben. Hiermit soll der Mehraufwand vergütet werden, der durch die neuen gesetzlich vorgegebenen Einwilligungserklärungen der Versicherten entsteht.

  • Neue GOP 01613 (75 Punkte) als Zuschlag im Zusammenhang mit der Beantragung einer geriatrischen Reha nach der GOP 01611. Sie ist berechnungsfähig, wenn mindestens zwei geeignete Funktionstests gemäß der Reha-Richtlinie durchgeführt werden.

Weiterführende Links

zurück
KV RLP Isaac-Fulda-Allee 14 55124 Mainz Telefon 06131 326-326 Fax 06131 326-327 E-Mail service@kv-rlp.de
08. Mai 2024