2. Oktober 2023
EBM-Änderungen: Verlängerung Erstbefüllung einer elektronischen Patientenakte
Wirksam: 1. Januar 2024 bis 14. Januar 2025 | 681. (Teil A) Sitzung des Bewertungsausschusses
- Alle Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium
- Maßgeblich sind die Veröffentlichungen im Deutschen Ärzteblatt.
EBM-Änderungen in Stichpunkten (Beschlusstexte sind maßgeblich)
- Zeitlich befristete Weiterführung der GOP 01648 im Abschnitt 1.6 EBM (Erstbefüllung einer elektronischen Patientenakte) bis zum 14. Januar 2025.
- Die Vergütung der GOP 01648 erfolgt außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütungen.