22. August 2023
EBM-Änderungen: Verlängerung Authentifizierungszuschlag bei der Videosprechstunde
Wirksam: 1. Januar 2024 | 669. Sitzung des Bewertungsausschusses
- Alle Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium
- Maßgeblich sind die Veröffentlichungen im Deutschen Ärzteblatt.
EBM-Änderungen in Stichpunkten (Beschlusstexte sind maßgeblich)
- Die bis zum 31. Dezember 2023 befristet in den EBM aufgenommenen GOP 01444 wird bis zum 31. Dezember 2025 weitergeführt.