17. Januar 2024
EBM-Änderungen: Streichung der GOP 01744 EBM
Wirksam: 1. Januar 2024 | 567. (Teil B) Sitzung des Bewertungsausschusses
- Alle Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium
- Maßgeblich sind die Veröffentlichungen im Deutschen Ärzteblatt.
EBM-Änderungen in Stichpunkten (Beschlusstexte sind maßgeblich)
- Streichung der GOP 01744 EBM
- Die GOP 01744 umfasst das Screening für Versicherte im Rahmen der Übergangsregelung gemäß Teil B. III. § 7 der Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinie und war befristet bis zum 31. Dezember 2023
- Entsprechende Änderungen im Anhang 3 zum EBM sowie Streichung der Anmerkung zur GOP 01734 EBM