24. Juni 2022
EBM-Änderungen: Strahlentherapie
Wirksam: 1. Juli 2022 | 596. Sitzung des Bewertungsausschusses
- Alle Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium.
- Maßgeblich sind die Veröffentlichungen im Deutschen Ärzteblatt.
EBM-Änderungen in Stichpunkten (Beschlusstexte sind maßgeblich)
- Zuschläge werden in Grundleistungen überführt und diese höher bewertet.
- Die Zuschläge zur Hochvolttherapie werden höher bewertet.
- Die Bewertung der Bestrahlungsplanungsleistungen wird angepasst.