Direkt zum Inhalt

24. Juni 2022

EBM-Änderungen: Strahlentherapie

Wirksam: 1. Juli 2022 | 596. Sitzung des Bewertungsausschusses

  • Alle Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium.

  • Maßgeblich sind die Veröffentlichungen im Deutschen Ärzteblatt.

EBM-Änderungen in Stichpunkten (Beschlusstexte sind maßgeblich)

  • Zuschläge werden in Grundleistungen überführt und diese höher bewertet.
  • Die Zuschläge zur Hochvolttherapie werden höher bewertet.
  • Die Bewertung der Bestrahlungsplanungsleistungen wird angepasst.

Weiterführende Links

zurück
KV RLP Isaac-Fulda-Allee 14 55124 Mainz Telefon 06131 326-326 Fax 06131 326-327 E-Mail service@kv-rlp.de
26. April 2024