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14. Februar 2024

EBM-Änderungen: Neue Leistung aufgrund des Arzneimittels Camzyos® und Detailänderungen im EBM

Wirksam: 1. Januar 2024 | 704. Sitzung des Bewertungsausschusses

  • Alle Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium
  • Maßgeblich sind die Veröffentlichungen im Deutschen Ärzteblatt.

EBM-Änderungen in Stichpunkten (Beschlusstexte sind maßgeblich)

  • Aufnahme einen neuen GOP 32869 EBM für die Genotypisierung zur Bestimmung des CYP2C19-Metabolisierungsstatus vor der Gabe von Mavacamten bei symptomatischer hypertropher obstruktiver Kardiomyopathie (NYHA-Klasse II–III) gemäß der Zusammenfassung der Merkmale des Arzneimittels (Fachinformation)

  • Die Vergütung der GOP 32869 erfolgt außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütungen.

  • Änderungen mehrerer arztgruppenspezifischen Präambeln im EBM, sodass klargestellt ist, dass die GOP des Unterabschnitts 19.4.5 EBM nur von Patholgen unter bestimmten Qualifikationsvoraussetzungen berechnungsfähig sind.

  • Zudem erfolgt eine redaktionelle Anpassung im Glossar zum Anhang 3 EBM.

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29. April 2024