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1. Juni 2022

EBM-Änderungen: Berechnungsfähigkeit von Zuschlägen zur fachärztlichen Grundversorgung

Wirksam: rückwirkend zum 1. Januar 2022 | 585. Sitzung des Bewertungsausschusses

  • Alle Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium.
  • Maßgeblich sind die Veröffentlichungen im Deutschen Ärzteblatt.

EBM-Änderungen in Stichpunkten (Beschlusstexte sind maßgeblich)

  • Klarstellung, dass die Zuschläge zur fachärztlichen Grundversorgung (GOP 13294, 13344, 13394, 13543, 13594, 13644 und 13694) auch in Behandlungsfällen berechnungsfähig sind, in denen ausschließlich unter anderem die GOP 01660 "Zuschlag zur eArztbrief Versandpauschale" berechnet wird.

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