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20. März 2024

eArztbriefe: Abrechnungsnummern weiterhin eintragen

Ausstehendes Rechtsschutzverfahren

Die KV RLP informiert zum eArztbrief, dass die Mitglieder wie gewohnt die Abrechnungsnummern 86900 (Versand) und 86901 (Empfang) in ihrem Praxisverwaltungssystem erfassen sollten. Hintergrund ist ein derzeit noch ausstehendes Rechtsschutzverfahren, das die KBV vor einiger Zeit eingeleitet hat.

Seit dem 1. Juli 2023 erhalten Praxen eine monatliche Pauschale für die Telematikinfrastruktur (TI) – abhängig von der Größe des Praxis, dem Ausstattungsgrad sowie dem Zeitpunkt der Erstausstattung und des Konnektortauschs. Mit der Einführung der neuen Regelung zur TI-Finanzierung entfällt seit dem 1. Juli 2023 die bisherige Vergütungsregelung für den Versand und Empfang von eArztbriefen. Dennoch haben Praxen einen gesetzlichen Anspruch auf eine Vergütung für das Senden und Empfangen von eArztbriefen über den Kommunikationsdienst KIM (Kommunikation im Medizinwesen) – zusätzlich zur TI-Pauschale.

Trotz Aufforderung des Bundesministeriums für Gesundheit sind die Krankenkassen jedoch nicht bereit, eine solche Regelung erneut abzuschließen. Die KBV hat daher ein einstweiliges Rechtsschutzverfahren beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg eingeleitet, um die bis Mitte 2023 gültig gewesenen Abrechnungsnummern wieder in Kraft zu setzen. Die Entscheidung steht noch aus. Die KV RLP führt aus diesem Grund die Vergütung unter Vorbehalt über den 30. Juni 2023 hinaus fort.

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02. Mai 2024