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4. April 2024

Disease Management Programm (DMP) Asthma/COPD: Erhöhung der Vergütungen

Änderungen zum 1. April

Die KV RLP und die Krankenkassen sowie Krankenkassenverbände haben den DMP-Vertrag Asthma/COPD zum 1. April 2024 aktualisiert. Der Vertrag enthält Anpassungen entsprechend den Änderungen in der DMP-Anforderungen-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Insbesondere die inhaltlichen Vorgaben zur Behandlung beinhalten Aktualisierungen, die auf neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen.

Die KV RLP hat sich mit den beteiligten Krankenkassen und -verbänden in Rheinland-Pfalz auf die Einführung einer neuen Leistung verständigt.

Am Vertrag teilnehmende Ärztinnen und Ärzte bei den beiden Indikationen Asthma und COPD ein Gespräch über die besonderen Risiken des aktiven und passiven Tabakrauchens sowie des Konsums von E-Zigaretten oder alternativen Tabakprodukten mit den Versicherten abrechnen. Die Vergütung beläuft sich auf 10 Euro und kann pro Patientin bzw Patient einmal abgerechnet werden. Abhängig vom Krankheitsbild müssen teilnehmende Praxen die Abrechnungsnummer 90169 (Asthma) oder 90189 (COPD) ansetzen.

Erhöhung der Vergütungen

Gleichzeitig erhöhen sich die Vergütungen der Patientenschulungen "Nationales Asthma-Schulungsprogramm (NASA)" und "Chronisch-obstruktive Bronchitis im ambulanten Bereich (COBRA)", von 25 Euro auf 28 Euro pro Teilnehmerin bzw. Teilnehmer je Unterrichtseinheit. Die Vergütung der Asthmaschulung "Qualitätsmanagement in der Asthmaschulung von Kindern und Jugendlichen" erhöht sich ab sofort von 21 Euro auf 23 Euro pro Teilnehmerin bzw. Teilnehmer je Unterrichtseinheit.

Die Pauschalen "Erstellung eines Strukturierten Therapieplans" und "Erstellung eines Strukturierten Therapieplans (Folgequartale)" steigen bei beiden Indikationen um jeweils zwei Euro. Zum 1. April 2026 werden sich diese Pauschalen nochmals um weitere zwei Euro erhöhen.

Medizinische Änderungen COPD

Das DMP COPD wurde an den neuesten medizinischen Wissensstand angepasst. Insbesondere die Hinweise zur medikamentösen Therapie basieren auf den aktuellen Leitlinienempfehlungen.

Zu den wesentlichen Änderungen, die der G-BA beschlossen hat, zählt eine noch stärkere Überwachung und Steuerung der Arzneimitteltherapie. Besonders die Indikation für inhalative Corticosteroide müssen teilnehmende Ärztinnen und Ärzte regelmäßig überprüfen.

Neu ist außerdem, dass bei Notwendigkeit einer Langzeit-Sauerstofftherapie diese mindestens 15 Stunden pro Tag durchgeführt werden muss.

Medizinische Änderung Asthma

Auch beim DMP Asthma wurden vor allem die Hinweise zur medikamentösen Therapie an aktuelle Leitlinien-Empfehlungen angeglichen. Dazu zählen die Einführung eines medikamentösen Stufenplans sowie die Unterstützung des Selbstmanagements.

Den geänderten Asthma/COPD-Vertrag sowie die Ausfüllanleitungen finden sich auf der Website der KV RLP.

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04. Mai 2024