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1. August 2022

COVID-19-Prophylaxe: Antikörperkombination Evusheld® länger haltbar

Verwendung bis 18. August möglich

Die durch den Bund zentral beschafften Dosen des Arzneimittels Evusheld® zur Präexpositionsprophylaxe von COVID-19 sind länger haltbar als angegeben. Sie können noch bis zum 18. August verwendet werden, wie das BMG am Freitag mitteilte.

Es geht um die Charge Evusheld® mit der Chargenbezeichnung CAAG, die über sogenannte Stern- und Satellitenapotheken abgegeben wird. Das Arzneimittel der Firma AstraZeneca ist gemäß Zulassung 18 Monate ab Herstellungsdatum haltbar. Im Fall der betreffenden Charge wurde der 18. Februar 2021 als Herstellungsdatum bestätigt. Da auf den Packungen immer nur ganze Monate angegeben werden, tragen die Packungen das Verfalldatum "Juli 2022".

Arzneimittel mit der Ch.-B. CAAG

Die zuständige Bundesoberbehörde habe nach Prüfung des Sachverhalts einer Verlängerung der Verwendbarkeit der zentral beschafften Charge Evusheld® bis zum 18. August 2022 zugestimmt, heißt es in einer Mitteilung des BMG. Somit ist das Arzneimittel mit der Ch.-B. CAAG und aufgedrucktem Verfalldatum "Juli 2022" auch nach Ablauf dieses Datums bis zum 18. August 2022 weiterhin verkehrsfähig.

Ärztinnen und Ärzte können das Medikament somit auch noch in den nächsten Tagen in einer Stern- und Satellitenapotheke bestellen, wo zentral beschaffte Dosen gelagert sind. Die Abrechnung ihrer ärztlichen Leistungen erfolgt in diesen Fällen nach der Monoklonale-Antikörper-Verordnung (MAKV).

Der Bund hatte nach Zulassung der Antikörperkombination Evusheld® mehrere tausend Dosen zentral eingekauft. Inzwischen wird das Medikament auch über die üblichen Vertriebswege des pharmazeutischen Großhandels und der Apotheken in den Verkehr gebracht. Es ist somit in jeder Apotheke erhältlich.

Auch die Finanzierung läuft künftig nicht mehr nach der MAKV, sondern über die gesetzlichen Krankenkassen. Dazu muss der EBM, der noch keine Abrechnungsmöglichkeiten für eine präventive Anwendung von monoklonalen Antikörpern enthält, angepasst werden. Die KBV hat die Beratungen mit dem GKV-Spitzenverband bereits aufgenommen.

Prophylaxe bei fehlendem Immunschutz

Die Antikörperkombinationen Evusheld® mit den Wirkstoffen Tixagevimab und Cilgavimab kann Patientinnen und Patienten verordnet werden, bei denen aus medizinischen Gründen kein oder kein ausreichender Immunschutz gegen COVID-19 durch eine Impfung erzielt werden kann oder bei denen die Impfung kontraindiziert ist und Risikofaktoren für einen schweren Krankheitsverlauf vorliegen. Das Arzneimittel ist für Personen ab zwölf Jahren (mindestens 40 Kilogramm Körpergewicht) zugelassen und wird intramuskulär appliziert.

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29. April 2024