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13. Juni 2022

Arzneimittel-Richtlinie

Anlage II Lifestyle-Arzneimittel – Neuaufnahme Melatonin

Arzneimittel, bei deren Anwendung eine Erhöhung der Lebensqualität im Vordergrund steht (sogenannte "Lifestyle- Arzneimittel"), sind von der Verordnung zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ausgeschlossen. Die vom Verordnungsausschluss betroffenen Fertigarzneimittel und Anwendungsgebiete sind als Übersicht in der Anlage II der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) aufgelistet.

Der Gemeinsame Bundesauschuss (G-BA) hat folgende Änderungen der Anlage II zur AM-RL beschlossen:

Es wird der neue Abschnitt "Durch die Lebensführung bedingte, kurzzeitig nichtorganische Störungen des Schlaf-Wach-Rhythmus" eingeführt. Unter dieser neuen Indikation wird das Fertigarzneimittel Melatonin Vitabalans® mit dem Wirkstoff Melatonin (ATC-Code N 05 CH 01) aufgenommen.

Hintergrund der Neuaufnahme ist der Markteintritt des Fertigarzneimittels, das zur kurzzeitigen Behandlung des Jetlags bei Erwachsenen zugelassen ist. Da es sich hierbei um eine Anwendung handelt, die im Wesentlichen durch die private Lebensführung bedingt ist, wird das Präparat als Arzneimittel zur Erhöhung der Lebensqualität eingestuft. Eine Verordnung zu Lasten der GKV ist damit ausgeschlossen.

Der Beschluss ist seit 13. Juni 2022 in Kraft.

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27. April 2024