Direkt zum Inhalt

29. August 2022

Arznei-/Heilmittel und Sprechstundenbedarf-Prüfungen im Einzelfall

Krankenkassen-Anträge nehmen zu

Die gesetzlichen Krankenkassen haben in den vergangenen Quartalen vermehrt Anträge auf Überprüfung der Verordnungsweise im Einzelfall gestellt.

Hinweis

Die vollständige und präzise ICD-Kodierung im Hinblick auf die entsprechende Arzneimittelzulassung ist auf dem Abrechnungsschein unbedingt erforderlich. Die Feststellung der Wirtschaftlichkeit einer Verordnung (zum Beispiel bei Arznei- und Verbandmittel) setzt eine zugeordnete Diagnose/Indikation auf dem Behandlungsschein voraus. Hierfür sieht § 295 Abs. 1 Satz 2 SGB V die Diagnoseverschlüsselung vor.

Weiterführende Dokumente

zurück
KV RLP Isaac-Fulda-Allee 14 55124 Mainz Telefon 06131 326-326 Fax 06131 326-327 E-Mail service@kv-rlp.de
08. Mai 2024