29. August 2022
Arznei-/Heilmittel und Sprechstundenbedarf-Prüfungen im Einzelfall
Krankenkassen-Anträge nehmen zu
Die gesetzlichen Krankenkassen haben in den vergangenen Quartalen vermehrt Anträge auf Überprüfung der Verordnungsweise im Einzelfall gestellt.
Hinweis
Die vollständige und präzise ICD-Kodierung im Hinblick auf die entsprechende Arzneimittelzulassung ist auf dem Abrechnungsschein unbedingt erforderlich. Die Feststellung der Wirtschaftlichkeit einer Verordnung (zum Beispiel bei Arznei- und Verbandmittel) setzt eine zugeordnete Diagnose/Indikation auf dem Behandlungsschein voraus. Hierfür sieht § 295 Abs. 1 Satz 2 SGB V die Diagnoseverschlüsselung vor.