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22. September 2023

Aktualisierte Impfempfehlung in Schutzimpfungs-Richtlinie aufgenommen

COVID-19-Impfung

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die "endgültige Impfempfehlung" der STIKO zur Covid19-Impfung in die Schutzimpfungs-Richtline (SI-RL) übernommen.

Standardimpfung zum Erreichen der Basisimmunität

Eine Basisimmunisierung mit mindestens zwei Impfungen kann demnach bei Personen ab 18 Jahren (einschließlich Schwangeren) durchgeführt werden. Zum Erreichen der sogenannten Basisimmunität sind mindestens 3 SARS- CoV-2-Antigenkontakte erforderlich. Somit richtet sich die Anzahl der durchzuführenden Impfungen danach, ob eine Covid-19-Infektion stattgefunden hat.

Impfschema Basisimmunisierung

Die Impfung wird mit einem zur Grundimmunisierung oder zur Auffrischimpfung zugelassenen und von der STIKO empfohlenen Covid-19 Impfstoff durchgeführt. Zwischen der ersten und zweiten Impfstoffgabe gilt ein Mindestabstand von drei Wochen. Hierbei ist die jeweilige Fachinformation des verwendeten Impfstoffes zu beachten. Die dritte Impfung sollte sechs Monate nach der zweiten Impfung erfolgen.

Als Antigenkontakt ist eine Infektion zu werten, wenn der Abstand zur vorangegangenen Impfung mindestens drei Monate beträgt. Eine Basisimmunisierung nach einer Infektion sollte frühestens drei Monate später vervollständigt werden.

Bei Schwangeren können fehlende Impfstoffdosen ab dem 2. Trimenon verabreicht werden.

Auffrischimpfung

Personen ab einem Alter von 60 Jahren wird eine jährliche Covid-19 Auffrischimpfung empfohlen.

Für Kinder im Alter von sechs Monaten bis vier Jahren ist bisher noch kein Impfstoff zur Auffrischimpfung zugelassen. Hier kann gegebenenfalls ein zur Grundimmunisierung in dieser Altersgruppe zugelassener Impfstoff offlabel eingesetzt werden.

Bei Personen mit relevanter Einschränkung der Immunantwort können weitere Impfungen mit verkürzten Impfabständen (> 4 Wochen) erforderlich sein. Bei diesen Personen kann eine serologische Untersuchung auf spezifische Antikörper gegen das SARS-CoV-2-Spikeprotein erfolgen.

Impfschema Auffrischimpfung

Auffrischimpfungen werden vorzugsweise im Herbst mit einem Variantenadaptierten mRNA-Impfstoff in einem Abstand von mindestens zwölf Monaten zur letzten bekannten SARS-CoV-2- Antigenexpositon (Impfung oder Infektion) durchgeführt. Hierbei ist bei entsprechender Indikation nach der SI-RL (Anlage1) eine gleichzeitige Impfung gegen Influenza und Pneumokokken möglich

Dokumentationsziffer

Die Dokumentationsziffern für die Auffrischimpfung mit dem auf XBB.1.5 angepassten BioN-Tech/Pfizer-Impfstoff ist noch nicht in die SI-RL aufgenommen. Dennoch wird die Impfleistung analog mit 15 Euro vergütet. Bitte geben Sie dabei die folgenden Impfziffern an:

  • Allgemein: 88342R
  • Beruflich: 88342X
  • Alle weiteren Dokumentationsziffern für COVID-19-Impfungen sind auf der Webseite der KV RLP unter dem Webcode: 36941-31242 gelistet.

Indikationsimpfung für Risikogruppen

Gemäß der SI-RL zählen folgende Personen zu den Risikogruppen:

1. Personen ab einem Alter von sechs Monaten mit relevanten Grunderkrankungen die ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf haben, zum Beispiel: 

  • Chronische Erkrankungen der Atmungsorgane (COPD)

  • Chronische Herz-Kreislauf-, Leber- und Nierenerkrankungen

  • Diabetes mellitus und andere Stoffwechselerkrankungen

  • Adipositas

  • ZNS-Erkrankungen, wie z. B. chronische neurologische Erkrankungen, Demenz oder geistige Behinderung, psychiatrische Erkrankungen oder zerebrovaskuläre Erkrankungen 

  • Trisomie 21 

  • Angeborene oder erworbene Immundefizienz, wie zum Beispiel: HIV-Infektion, chronisch-entzündliche Erkrankungen unter relevanter immunsupprimierender Therapie, Zustand nach Organtransplantation

  • aktive neoplastische Krankheiten

2. Bewohner von Pflegeeinrichtungen

3. Familienangehörige sowie enge Kontaktpersonen von Patienten unter immunsuppressiver Therapie, die durch eine Covid-19-Impfung selbst nicht sicher geschützt werden können.

Berufliche Indikation

Eine Impfung gegen Covid-19 ist bei medizinischem und pflegerischem Personal mit direktem Patienten- oder Bewohnerkontakt indiziert.

Impfschema

Die Impfung erfolgt mit einem zur Basisimmunisierung oder Auffrischimpfung zugelassenen und von der STIKO empfohlenen altersspezifischen COVID-19-Impfstoff. Dabei richtet sich die Anzahl der Impfungen nach der für die Basisimmunität erforderlichen ≥ 3 SARS-CoV-2-Antigenkontakten.

Auffrischimpfungen sollen auch hier vorzugsweise im Herbst mit einem Variantenadaptierten mRNA-Impfstoff erfolgen. In der Regel ist ein Abstand von mindestens 12 Monaten zur letzten bekannten SARS-CoV-2- Antigenexpositon (Impfung oder Infektion) einzuhalten.

Hinweis

Bei gesunden Säuglingen, Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren sieht die SI-RL derzeit keine COVID-19-Impfung vor.

Anspruch auf Covid-19-Impfung außerhalb der SI-RL

Noch bis zum 29. Februar 2024 ermöglicht die Covid19-Vorsorge-Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) allen Personen eine Impfung gegen Covid-19, wenn eine Ärztin oder ein Arzt die Impfung für medizinisch erforderlich hält.

Verordnung

Covid-19-Impfstoffe können bis mindestens Ende des Jahres 2023 zu Lasten des Bundesamtes für soziale Sicherheit (BAS) verordnet werden. Die KV RLP wird entsprechend informieren, wenn sich der Bezugsweg ändert.

Der Beschluss ist seit dem 14. September 2023 in Kraft.

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04. Mai 2024