Weiterbildung
Der Einstieg in die ambulante ärztliche Weiterbildung lohnt sich – egal, ob Sie sich selbst oder andere zur Fachärztin oder zum Facharzt weiterbilden möchten. In Rheinland-Pfalz bieten wir Ihnen ein funktionierendes Netzwerk, attraktive Fördersummen und individuelle Beratung. Ein Überblick.
Förderung: 2.700 bis 5.400 Euro pro Monat
Die ambulanten Abschnitte der Weiterbildung fördern wir als KV RLP finanziell. Zwischen 2.700 und 5.400 Euro sind dabei monatlich drin – abhängig von der Fachrichtung und der Versorgungssituation vor Ort.
2.700 Euro
Einrichtungen, die eine Ärztin oder einen Arzt in Weiterbildung beschäftigen, können einen monatlichen Förderbetrag von bis zu 2.700 Euro erhalten.
5.400 Euro
Für einige Fachrichtungen beteiligen sich die Landesverbände der Krankenkassen und Ersatzkassen an der Förderung, weshalb hier mit 5.400 Euro ein höherer Förderbetrag monatlich weitergegeben werden kann. Diese Fördermöglichkeit besteht aktuell für:
- Allgemeinmedizin
- Augenheilkunde
- Kinder- und Jugendmedizin
- Frauenheilkunde und Geburtshilfe
- Haut- und Geschlechtskrankheiten
- Hals-Nasen-Ohrenheilkunde
- Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
- Chirurgie und Orthopädie (10 Förderstellen)
- Urologie
- Nervenheilkunde (10 Förderstellen)
- Rheumatologie innerhalb der Facharztgruppe der Fachinternistinnen und Fachinternisten (3 Förderstellen)
Hinweis
Durch die Bundesvereinbarung zur Förderung der Weiterbildung gemäß § 75a SGB V sind die finanziellen Mittel für die Förderung weiterer Fachgebiete auf 98,66 Stellen für Rheinland-Pfalz begrenzt (keine Begrenzung für die Allgemeinmedizin).
Förderstufen
Eine Beschäftigung in Teilzeit ist möglich. Die Förderung gibt es in den folgenden Stufen:
- Vollzeitstelle (mind. 38,5 Stunden wöchentlich): 5.400 Euro im Monat
- Teilzeitstelle (mind. 29 Stunden wöchentlich): 4.050 Euro im Monat
- Teilzeitstelle (mind. 20 Stunden wöchentlich): 2.700 Euro im Monat
In hausärztlich versorgten Gebieten, in denen eine Unterversorgung droht oder bereits besteht, kann sich der Förderbetrag zusätzlich um monatlich 250 bzw. 500 Euro erhöhen. Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen muss die drohende oder bestehende Unterversorgung vorher festgestellt haben.
Förderdauer
Die mögliche Förderdauer richtet sich immer nach der jeweiligen Weiterbildungsordnung. Gefördert werden Weiterbildungsabschnitte, die für die Anmeldung zur Facharztprüfung anerkennungsfähig und noch notwendig sind. In der Allgemeinmedizin zum Beispiel können so bis zu 42 Monate gefördert werden.
Antrag
Die Fördermittel beantragt die weiterbildende Einrichtung. Voraussetzung hierfür ist, dass sie von der zuständigen Ärztekammer als Weiterbildungsstätte anerkannt ist und eine gültige Weiterbildungsbefugnis besitzt. Die Weiterbildungsbefugnis erteilt die Landesärztekammer Rheinland-Pfalz.
Richtlinien und Anträge
Verbundweiterbildung: das Komplettpaket
Niedergelassene Praxen, Ärztenetze und Kliniken haben sich in Rheinland-Pfalz regional zusammengeschlossen. In Verbünden bieten sie die Weiterbildung als Komplettpaket an.
Die Verbundweiterbildung bietet eine qualitativ hochwertige und lückenlose Weiterbildung im ambulanten und stationären Bereich. Über das Weiterbildungscurriculum werden alle erforderlichen Weiterbildungsinhalte vermittelt.
Für Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung
Sie bewerben sich in der Regel nur einmal am Anfang Ihrer Weiterbildungszeit. Danach durchlaufen Sie alle ambulanten und stationären Einrichtungen ohne weitere Bewerbungsverfahren und Wartepausen. Hierfür wird ein Rotationsplan mit den individuell abgestimmten Weiterbildungsabschnitten erstellt, der eine flexible Gestaltung der Weiterbildung im Rahmen der Weiterbildungsordnung ermöglicht.
Für weiterbildende Praxen
Sie möchten einen Weiterbildungsverbund gründen? Melden Sie sich bei uns in der Koordinierungsstelle Weiterbildung. Hier haben wir alle Informationen individuell für Sie parat:
Aktuelle Weiterbildungsverbünde
Weiterbildungsverbünde, die aktuell bei der KV RLP gemeldet sind:
Für Ärzt*innen in Weiterbildung: Ihre Wahl
Sie haben Ihr Medizinstudium erfolgreich abgeschlossen? Dann können Sie direkt in die Weiterbildung starten. Die ambulante Versorgung bietet Ihnen ideale Bedingungen und viel Flexibilität.
Kurz und knapp
Jede Ärztin und jeder Arzt mit deutscher Approbation kann sich in Deutschland zur Fachärztin bzw. zum Facharzt weiterbilden. Während Ihrer Weiterbildung durchlaufen Sie Abschnitte in der Klinik und im ambulanten Bereich. Dabei können Sie wählen, ob Sie in einer Einzelpraxis, einer Berufsausübungsgemeinschaft oder einem Medizinischen Versorgungszentrum tätig werden. Wichtig: Die weiterbildende Einrichtung muss eine Weiterbildungsbefugnis haben. Eine Weiterbildung in Teilzeit ist übrigens kein Problem.
Ihr Weg
Wir, die KV RLP, begleiten Sie auf Ihrem Weg. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Wir beraten Sie gerne zu Ihren Möglichkeiten.
Weiterbildung zu Ende?
Jetzt ist zum Beispiel eine Weiterbeschäftigung in der weiterbildenden Praxis möglich, bis Sie die Facharztprüfung absolviert haben und der Zulassungsausschuss Ihre Zulassung oder Anstellung beschlossen hat.
Wie auch immer Sie sich entscheiden: Wir begleiten Sie weiter auf Ihrem Weg in die ambulante Versorgung. Melden Sie sich am besten frühzeitig bei uns. Wir unterstützen Sie bei allem, was jetzt wichtig ist.
Für Praxen: Befugnis und Genehmigung
Wollen Sie in Ihrer Praxis Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung beschäftigen, brauchen Sie dazu vorher eine Befugnis der Ärztekammer und eine Genehmigung von uns, der KV RLP.
Befugnis
Die Weiterbildungsbefugnis beantragen Sie vorab bei der für Sie zuständigen Bezirksärztekammer. Liegt sie Ihnen dann vor, können Sie damit auch schon Fördermittel beantragen. Eine Weiterbildungsbefugnis können Sie frühestens zwei Jahre nach Ablegen Ihrer Prüfung im Fachgebiet erhalten. Das gilt auch bei Zusatz-Weiterbildungen.
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Genehmigung
Die Beschäftigung von Ärztinnen und Ärzten in Weiterbildung muss vorab durch uns genehmigt werden. Die Genehmigung stellen wir Ihnen auf Antrag aus – und zwar für die Zeiten, die die Weiterzubildenden laut Weiterbildungsordnung jeweils für den Abschluss der Weiterbildung nachweisen müssen. Bei Berufsausübungsgemeinschaften gilt diese Regelung für jede zur Weiterbildung befugte Ärztin bzw. jeden zur Weiterbildung befugten Arzt, die bzw. der dort tätig ist.
Sie können zur Weiterbildung entweder zwei Weiterzubildende in Teilzeit oder eine bzw. einen in Vollzeit anstellen.
Rechtzeitig aktiv werden
Ihren Antrag sollten Sie spätestens vier Wochen vor dem geplanten Beschäftigungsbeginn stellen. Rückwirkende Genehmigungen sind leider nicht möglich.
Anträge
Anzeigenmarkt
Sie suchen eine Weiterbildungsstelle in Rheinland-Pfalz oder haben hier eine zu vergeben? Schauen Sie doch in unseren Anzeigenmarkt oder schalten einfach eine Anzeige: zum Anzeigenmarkt
Beratung und praktische Hilfe: für Sie da
Gemeinsam mit anderen Anlaufstellen sind wir, die KV RLP, für Sie da: Als weiterbildende Praxis und als Ärztin oder Arzt in Weiterbildung erhalten Sie vor, während und nach der Weiterbildungszeit Unterstützung.
KV RLP-Weiterbildungsberatung
Weiterbildende Praxen sowie Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung unterstützen wir als KV RLP mit einem umfassenden, maßgeschneiderten Serviceangebot. Immer dabei an Ihrer Seite: Ihre persönliche Beraterin, die Sie auf Ihrem Weg begleitet.
Koordinierungsstelle
Wenn es um das Thema Weiterbildung in den grundversorgenden Fachgruppen geht, ist die Koordinierungsstelle Ihre erste Anlaufstelle für alles Organisatorische. Hier erhalten Sie umfassendes Know-how, wertvolle Kontakte und praktische Unterstützung.
Kompetenzzentrum für Allgemeinmedizin
Das Kompetenzzentrum an der Universitätsmedizin in Mainz ist ebenfalls sowohl für Weiterzubildende als auch Weiterbildende da. Es unterstützt vor allem fachlich, zum Beispiel durch spezielle Seminare, Fortbildungsprogramme oder Mentoring-Angebote.
Weiterbildungsinhalte: die Grundlagen
Die ärztlichen und psychotherapeutischen Kammern im Land helfen, wenn es fachlich wird und um die Inhalte der Weiterbildung geht. Weiterbildungsordnungen und -richtlinien geben einen ersten Überblick.
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- Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz
- Weiterbildungsrichtlinien der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz
- Weiterbildungsordnung der Landespsychotherapeutenkammer