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Formulare

Auf dieser Seite finden Sie gesammelt die Formulare der KV RLP und ihrer Partner, darunter auch Anträge und Vorlagen.

Übersicht

Warteliste | Sitze

Weiterbildung

Wichtig

Bitte beachten Sie, dass alle Antragsunterlagen mindestens vier Wochen vor Beginn der Tätigkeit vorliegen müssen.

Beschäftigung mit finanzieller Förderung

Fördermittel gemäß § 75a SGB V | bis 5.400 Euro pro Monat

Folgende Fachgruppen werden gefördert:

  • Allgemeinmedizin
  • Augenheilkunde
  • Kinder- und Jugendmedizin
  • Frauenheilkunde und Geburtshilfe
  • Haut- und Geschlechtskrankheiten
  • Hals-Nasen-Ohrenheilkunde
  • Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
  • Chirurgen und Orthopäden (maximal 10 Stellen)
  • Urologen
  • Nervenärzte (maximal 10 Stellen)
  • Rheumatologen innerhalb der Facharztgruppe der Fachinternisten (maximal 3 Stellen)

Hinweis

Durch die Bundesvereinbarung zur Förderung der Weiterbildung gemäß § 75a SGB V sind die finanziellen Mittel für die Förderung weiterer Fachgebiete auf 98,66 Stellen für Rheinland-Pfalz begrenzt (keine Begrenzung für die Allgemeinmedizin).

KV RLP-Fördermittel | bis 2.700 Euro pro Monat

Gefördert werden alle Weiterbildungen zum Erwerb einer Facharztkompetenz. Hiervon ausgenommen sind Weiterbildungen, die bereits nach der Richtlinie gemäß § 75a SGB V gefördert werden (siehe oben).

Beschäftigung ohne finanzielle Förderung

Weiterbeschäftigung

Sicherstellungsassistenz

Willkommen Baby

KV RLP Isaac-Fulda-Allee 14 55124 Mainz Telefon 06131 326-326 Fax 06131 326-327 E-Mail service@kv-rlp.de
05. Juni 2023