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Aufruf an Hausarztpraxen zur Unterstützung der mobilen Impfteams in Pflegeheimen

Gestern haben die mobilen Impfteams ihre Arbeit aufgenommen und damit begonnen, Bewohnerinnen und Bewohner sowie Mitarbeitende in Pflegeeinrichtungen zu impfen. Das Land Rheinland-Pfalz teilt nun mit, dass Pflegeeinrichtungen zusammen mit den sie betreuenden Hausarztpraxen zur Unterstützung der mobilen Impfteams auch selbst Impfaktionen organisieren und durchführen dürfen.

Die Steuerungsgruppe des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie weist auf die Möglichkeit einer ergänzenden Struktur zu den mobilen Impfteams hin: die „Eigenorganisation von Impfaktionen“ in den Einrichtungen. Dem liegt der Gedanke zugrunde, dass die Einrichtungen ohnehin die Vorbereitung der Impfungen durchführen, sodass hier – unabhängig von mobilen Impfteams – auch vollständig selbstorganisierte Impfaktionen in Zusammenarbeit mit den betreuenden Hausarztpraxen in Betracht kommen.

Unterstützung durch betreuende Hausarztpraxen

Daran interessierte Pflegeeinrichtungen bereiten dabei – wie im Verfahren der mobilen Impfteams – die Impfung vor. Dazu nehmen entweder sie Kontakt zu einer/einem oder gegebenenfalls zwei die Einrichtung betreuenden Hausärztinnen oder Hausärzten auf. Sollten Sie als Hausärztin oder Hausarzt Pflegeeinrichtungen betreuen und Interesse daran haben, dort Impfungen durchzuführen, gehen Sie bitte aktiv auf die Einrichtungsleitung zu. Zu klären ist in diesem Schritt auch, ob Sie für die Impfung eine Ihrer MFA mitbringen sollen oder ob Mitarbeitende der Einrichtung selbst impfen dürfen.

Interessierte Einrichtungen müssen bereit sein, beide notwendigen Impfungen eigenverantwortlich als Aktion durchzuführen. Es ist also nicht möglich, einen der beiden Termine selbstständig zu organisieren und für den zweiten Termin das mobile Impfteam anzufordern.
Fragen der Haftung, der Vergütung etc. unterliegen denselben Grundsätzen wie bei den mobilen Impfteams. Die Vergütung für Ärztinnen und Ärzte beträgt also 140 Euro, die für MFA 50 Euro pro Stunde.

Kontakt zur zuständigen DRK-Koordinierungsstelle

Sobald sich Pflegeeinrichtung und Praxis einig sind, muss Kontakt zur zuständigen DRK-Koordinierungsstelle aufgenommen werden.

Pflegeeinrichtung und betreuende Hausarztpraxen schlagen der zuständigen DRK-Koordinierungsstelle Impftermine vor und sprechen die Termine mit dieser ab, sodass zu den beiden erforderlichen Impfterminen die Lieferungen des Impfstoffes sichergestellt werden und alle impfwilligen Bewohnerinnen und Bewohner sowie Mitarbeitenden der Einrichtung an beiden Terminen geimpft werden können. Wie bei den mobilen Impfteams sind Sie als Ärztin oder Arzt für die Aufklärung zuständig. Ihre MFA oder eine Mitarbeiterin bzw. ein Mitarbeiter der Einrichtung nimmt die eigentliche Impfung vor. Diesbezüglich kann auch eine Kooperation mit den regional ansässigen Apothekerinnen und Apothekern angestrebt werden.

Vorteile der Eigenorganisation

Die Eigenorganisation von Impfaktionen in Pflegeeinrichtungen bringt einige Vorteile mit sich:

  • eigenverantwortliche Durchführung der Impfaktion unter Berücksichtigung der Besonderheiten der Einrichtungen sowie ihrer Bewohnerinnen und Bewohner,
  • Begleitung der gesamten Aktion durch „hausbekannte“ und oft ortsansässige Beteiligte,
  • Vorbereitung, Durchführung der Aufklärung und Impfung in einer Hand
  • Entlastung der mobilen Impfteams.

Das Land weist darauf hin, dass auch diese ergänzende Struktur koordiniert ablaufen müsse und hat festgelegt, dass auch hier dem Deutschen Rote Kreuz die Federführung obliegt.

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09. Mai 2024