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29. März 2023

Suchtmedizinische Grundversorgung: KV RLP fördert Zusatzweiterbildung

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Bereits seit vielen Jahren besteht für Suchtpatientinnen und Suchtpatienten ein großer Behandlungsbedarf. Um diesem gerecht zu werden, braucht es Ärztinnen und Ärzte, die besondere Voraussetzungen erfüllen. Diese können Interessierte in der speziellen "Zusatzweiterbildung suchtmedizinische Grundversorgung" erwerben.

Die KV RLP fördert die Zusatzweiterbildung einmalig mit 500 Euro. Antragsberechtigt sind alle ärztlich tätigen Mitglieder der KV RLP, die die Voraussetzungen nach der jeweils gültigen Weiterbildungsordnung erfüllen.

Nähere Informationen zur Förderung erhalten Interessierte unter: foerderung@kv-rlp.de 

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KV RLP Isaac-Fulda-Allee 14 55124 Mainz Telefon 06131 326-326 Fax 06131 326-327 E-Mail service@kv-rlp.de
29. April 2024