Alle Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium.
Maßgeblich sind die Veröffentlichungen im Deutschen Ärzteblatt.
Änderungen in Stichpunkten (Beschlusstexte sind maßgeblich)
Ab dem 1. Oktober 2026 können auch folgende Fachgruppen die GOP 01875 (Bericht) und 01876 (Erstberatung) abrechnen:
- Praktische Ärzte, die berechtigt sind, GOP der Kapitel 3 oder 13 abzurechnen,
- Ärzte ohne Gebietsbezeichnung, die berechtigt sind, GOP der Kapitel 3 oder 13 abzurechnen.