Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen ist eine gesetzlich verankerte, unabhängige und regional zuständige Einrichtung.
Aufgaben
Der Landesausschuss prüft in seinem Gebiet, ob innerhalb einzelner Planungsbereiche und für bestimmte ärztliche und psychotherapeutische Gruppen eine Über- bzw. Unterversorgung besteht. Ist ein Planungsbereich überversorgt, ordnet er Zulassungsbeschränkungen an. Im Falle einer Unterversorgung kann er ebenfalls Maßnahmen veranlassen.
Anhand des Bedarfsplans trifft der Landesausschuss seine Entscheidungen in Form von Beschlüssen. Er entscheidet nach mündlicher Verhandlung, kann aber auch im Rahmen eines schriftlichen Verfahrens Schritte beschließen.
Der Landesausschuss besteht in Rheinland-Pfalz aus neun Vertreterinnen und Vertretern der Landesverbände der Krankenkassen und der Ersatzkassen, neun Vertreterinnen und Vertretern der Ärzteschaft, einer unparteiischen Person im Vorsitz und zwei weiteren unparteiischen Mitgliedern.
Vertreterinnen und Vertreter von Patientenorganisationen und des Ministeriums für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz (MWG) sind beratend tätig. Die Aufsicht führt das MWG.
Aktueller Beschluss
Bewerbungsfrist
1. Oktober – 18. November 2024
Hinweis
Bleiben nach Ablauf der Bewerbungsfrist Sitze unbesetzt, schließt sich nahtlos eine Nachfrist für Bewerbungen an. Die aktualisierten Informationen finden Sie immer zum Start der Nachfrist hier.
Freie Praxissitze
Ergänzende Serviceinformation der KV RLP
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Bitte denken Sie daran, innerhalb der Bewerbungsfrist auch die vollständigen Bewerbungsunterlagen einzureichen. Das gilt ebenfalls, wenn Sie bereits zugelassen sind.
Anschrift
Geschäftsstelle des Landesausschusses Rheinland-Pfalz
Isaac-Fulda-Allee 14
55124 Mainz