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Landesausschuss

Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen ist eine gesetzlich verankerte, unabhängige und regional zuständige Einrichtung.

Zusammensetzung und Aufgaben

Der Landesausschuss besteht in Rheinland-Pfalz aus neun Vertreterinnen und Vertretern der Landesverbände der Krankenkassen und der Ersatzkassen, neun Vertreterinnen und Vertretern der Ärzteschaft, einer unparteiischen Person im Vorsitz und zwei weiteren unparteiischen Mitgliedern.

Vertreterinnen und Vertreter von Patientenorganisationen und des Ministeriums für Wissenschaft, Weiterbildung und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz (MWWG) sind beratend tätig. Die Aufsicht führt das MWWG.

Der Landesausschuss prüft in seinem Gebiet, ob innerhalb einzelner Planungsbereiche und für bestimmte ärztliche und psychotherapeutische Gruppen eine Über- bzw. Unterversorgung besteht. Ist ein Planungsbereich überversorgt, ordnet er Zulassungsbeschränkungen an. Im Falle einer Unterversorgung kann er ebenfalls Maßnahmen veranlassen. 

Anhand des Bedarfsplans trifft der Landesausschuss seine Entscheidungen in Form von Beschlüssen. Er entscheidet nach mündlicher Verhandlung, kann aber auch im Rahmen eines schriftlichen Verfahrens Schritte beschließen.

Aktueller Beschluss

Bewerbungsfrist

  • Zeitraum: 1. Oktober – 17. November 2026
  • Nachfrist: Sind nach Ablauf der regulären Bewerbungsfrist Sitze unbesetzt geblieben, schließt sich nahtlos eine Nachfrist für Bewerbungen an. Die aktualisierten Informationen finden Sie immer zum Start der Nachfrist hier.

Bewerbung

  • zuständige Stelle: Ihre Bewerbung nimmt der Zulassungsausschuss in Rheinland-Pfalz entgegen.
  • Einreichen: Bitte reichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen vollständig und innerhalb der Bewerbungsfrist als PDF-Datei ein. Das gilt ebenfalls, wenn Sie bereits zugelassen sind. Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen senden Sie an die folgende E-Mail-Adresse: zulassung@kv-rlp.de

+++ Wichtig +++

  • Bewerbungsunterlagen: Für eine Bewerbung erforderlich sind die Unterlagen gemäß § 18 Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Ärzte-ZV Kriterien). Bitte verwenden Sie ergänzend das passende Antragsformular des Zulassungsausschusses:zu den Antragsformularen
  • Bewerbungsannahme: Bewerbungen kann der Zulasssungsausschuss in Rheinland-Pfalz erst ab Beginn der Bewerbungsfrist und nur innerhalb des Bewerbungszeitraums annehmen. Bewerbungen außerhalb dieses Zeitraums können nicht berücksichtigt werden.
  • Bewerberauswahl: Bei der Auswahl unter mehreren geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern für einen Vertragsarztsitz entscheidet der Zulassungsausschuss nach pflichtgemäßem Ermessen anhand gesetzlich anerkannter Kriterien. 

Freie Praxissitze

Ergänzende Serviceinformation der KV RLP

* Freie Praxissitze werden unter Berücksichtigung des Überversorgungsgrads von 110 Prozent ausgewiesen. Erst dann wird ein Planungsbereich gesperrt. Eine bedarfsgerechte Versorgung nach Bedarfsplanung liegt bereits bei 100 Prozent vor. 

Materialien und Erläuterungen

Das 1x1 der Bedarfsplanung

  • Bedarfsplanung: Legt die Anzahl der Ärztinnen und Ärzte sowie der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten fest, die sich in einem Gebiet niederlassen dürfen. Die Regeln dafür sind im Fünften Buch Sozialgesetzbuch und in der Bedarfsplanungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen festgelegt.
  • Verhältniszahl: Legt fest, wie viele Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in einem Planungsbereich auf eine bestimmte Einwohnerzahl kommen sollen.
  • Planungsbereich: Das Gebiet, für das eine bestimmte Anzahl an Ärztinnen und Ärzten sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten festgelegt wird, um die Bevölkerung angemessen zu versorgen. Für Hausärztinnen und Hausärzte sind diese Gebiete kleinräumiger, für Fachärztinnen und Fachärzte größer definiert.
  • Überversorgung: Besteht, wenn in einem neuen Planungsbereich mehr als 110 Prozent der Ärztinnen und Ärzte sowie der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten tätig sind, als nach der Bedarfsplanung eigentlich vorgesehen (Versorgungsgrad über 110 Prozent).
  • Unterversorgung: Ein erstes Kriterium für das Bestehen einer Unterversorgung liegt vor, wenn der Versorgungsgrad in einem Planungsbereich im hausärztlichen/kinderärztlichen Bereich unter 75 Prozent oder im fachärztlichen Bereich unter 50 Prozent liegt. Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen kann bei Vorliegen weiterer Kriterien eine Unterversorgung feststellen.
  • Drohende Unterversorgung: Eine Versorgungslage lässt darauf schließen, dass zukünftig der Eintritt der Unterversorgung zu erwarten ist, zum Beispiel aufgrund der Altersstruktur der Ärztinnen und Ärzte sowie der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten.
  • Nachbesetzungsbedarf: Der Nachbesetzungsbedarf ist eine Kennzahl, die ausgehend von der aktuellen Austrittswahrscheinlichkeit unserer Mitglieder der letzten fünf Jahre und der aktuell freien und zu besetzenden Arzt- oder Psychotherapeutensitzen den Bedarf an Ärztinnen und Ärzten sowie an Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten darstellt, um die Versorgung auf dem Niveau sicherzustellen, wie sie aktuell ist. Die Berechnung basiert auf dem Austrittsverhalten von Ärztinnen und Ärzten sowie von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten aus der vertragsärztlichen Versorgung in den letzten fünf Jahren. Aus dieser Betrachtungsweise ergibt sich, dass alle Ärztinnen und Ärzten sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten je nach Lebensalter mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit aus der vertragsärztlichen Versorgung ausscheiden werden und ihre Sitze nachzubesetzen sind. Bei dieser Betrachtung werden Trends, wie etwa eine steigende Morbidität der Bevölkerung, nicht berücksichtigt.
  • Versorgungsindex: Der Versorgungsindex ist eine Kennzahl, die von der KV RLP zur Bewertung der Versorgungssituation mit Ärztinnen und Ärzten entwickelt wurde, indem messbare Parameter verglichen werden, um drohende Versorgungslücken zu identifizieren und Förderregionen festzulegen. Er vergleicht das aktuelle Niveau der Arztversorgung mit einem angestrebten Zielwert, um die Versorgungslage zu beurteilen.

mehr über die Bedarfsplanung erfahren | KBV

Anschrift

Geschäftsstelle des Landesausschusses Rheinland-Pfalz
Isaac-Fulda-Allee 14
55124 Mainz 

Kontakt

Geschäftsstelle Landesausschuss

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