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Übersicht
Rehabilitationssport und Funktionstraining können die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation ergänzen. Durch Rehabilitationssport sollen Fähigkeiten von behinderten oder von einer Behinderung bedrohten Menschen verbessert und durch Funktionstraining deren Eingliederung erleichtert werden.
Mit der bundesweiten Rahmenvereinbarung zwischen den Rehabilitationsträgern und der KBV wird sichergestellt, dass Rehabilitationssport und Funktionstraining als ergänzende Leistungen nach einheitlichen Grundsätzen erbracht bzw. gefördert werden (vgl. § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 4 SGB IX | BfJ).