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EBM-Änderungen: Abrechnung von Einmal-KaltschlingenWirksam: 1. Oktober 2026 | 852. Sitzung des Bewertungsausschusses

  • Alle Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium.

  • Maßgeblich sind die Veröffentlichungen im Deutschen Ärzteblatt.

Änderungen in Stichpunkten (Beschlusstexte sind maßgeblich) 

  • Die Leistungslegende der Kostenpauschale 40460 wird um die Kaltschlinge ergänzt, sodass diese nun sowohl für Einmal-Kaltschlingen als auch für Einmal-Heißschlingen abgerechnet werden kann.
  • Die Kostenpauschale 40460 ist zusätzlich im Zusammenhang mit den GOP 01741 (Totale Früherkennungskoloskopie), 13421 (Zusatzpauschale Koloskopie) und 13422 (Zusatzpauschale (Teil-) Koloskopie) berechnungsfähig.
  • Bei den GOP 01741 und 13421 wird die Polypentragung ≤ 5 mm in den fakultativen Leistungsinhalt aufgenommen.
  • Die alte Bezeichnung “Hochfrequenzdiathermieschlinge” wird bei den GOP 01742, 0415, 04520, 08334, 13260, 13402, 13423 und 30601 durch “Heiß- oder Kaltschlinge” ersetzt.
  • Zur Vereinheitlichung wird auch in der GOP 13401 der Begriff “Hochfrequenzelektroschlinge” durch “Heißschlinge” ersetzt.

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