Alle Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium.
Maßgeblich sind die Veröffentlichungen im Deutschen Ärzteblatt.
Änderungen in Stichpunkten (Beschlusstexte sind maßgeblich)
- Die Leistungslegende der Kostenpauschale 40460 wird um die Kaltschlinge ergänzt, sodass diese nun sowohl für Einmal-Kaltschlingen als auch für Einmal-Heißschlingen abgerechnet werden kann.
- Die Kostenpauschale 40460 ist zusätzlich im Zusammenhang mit den GOP 01741 (Totale Früherkennungskoloskopie), 13421 (Zusatzpauschale Koloskopie) und 13422 (Zusatzpauschale (Teil-) Koloskopie) berechnungsfähig.
- Bei den GOP 01741 und 13421 wird die Polypentragung ≤ 5 mm in den fakultativen Leistungsinhalt aufgenommen.
- Die alte Bezeichnung “Hochfrequenzdiathermieschlinge” wird bei den GOP 01742, 0415, 04520, 08334, 13260, 13402, 13423 und 30601 durch “Heiß- oder Kaltschlinge” ersetzt.
- Zur Vereinheitlichung wird auch in der GOP 13401 der Begriff “Hochfrequenzelektroschlinge” durch “Heißschlinge” ersetzt.