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KV-Normen

Auf dieser Seite finden Sie Normen der KV RLP sowie Links zu bundesweit gültigen Normen der ambulanten medizinischen Versorgung.

KV RLP

Allgemeinmedizinische und fachärztliche Weiterbildung (§ 75a SGB V)

Bis 5.400 Euro pro Monat
Allgemeinmedizinische Weiterbildung: Förderung in 2024 weiterhin möglich

Die Begrenzung der förderfähigen Stellen gilt nicht für das Fachgebiet der Allgemeinmedizin. Hier können Sie weiterhin einen Antrag auf Förderung für die Beschäftigung im Rahmen der Weiterbildung stellen.

Fachärztliche Weiterbildung: Förderstellen für 2024 ausgeschöpft

Durch die Bundesvereinbarung zur Förderung der Weiterbildung gemäß § 75a SGB V sind die finanziellen Mittel für die Förderung weiterer fachärztlicher Weiterbildungen auf 98,6 Stellen für Rheinland-Pfalz begrenzt. Das Stellenkontingent für das Jahr 2024 ist derzeit ausgeschöpft.

Die Vergabe der Förderzusagen erfolgt in der Reihenfolge der Antragseingänge –solange bis die Förderstellen ausgeschöpft sind. Gegebenenfalls ist jedoch eine (anteilige) Förderung der Weiterbildung durch die KV RLP möglich. Bitte nutzen Sie dazu das Antragsformular oben.

Fachärztliche und fachpsychotherapeutische Weiterbildung

Bis 2.700 Euro pro Monat

Ärztliche und psychotherapeutische Fort- und Weiterbildung

Bis 2.500 Euro pro Maßnahme

Hintergrund

Zur Sicherstellung der ambulanten medizinischen Versorgung hat die KV RLP nach Maßgabe des § 105 Absatz 1a Fünftes Sozialgesetzbuch (SGB V) zur Finanzierung von Fördermaßnahmen einen Strukturfonds zu bilden. Die gesetzgebende Instanz bezweckt hiermit eine langfristige Verbesserung der Versorgungssituation vor allem in ländlichen und strukturschwachen Regionen.

Zulassung/Praxisübernahme, Anstellung, Errichtung von Nebenbetriebsstätten

  • Eine Niederlassung/Praxisübernahme wird mit 39.000 Euro (voller Versorgungsauftrag) oder 19.500 Euro (hälftiger Versorgungsauftrag) gefördert. 
  • Für die Errichtung einer Nebenbetriebsstätte können Vertragsärztinnen und Vertragsärzte eine Förderung in Höhe von 19.500 Euro erhalten. 
  • Die Förderung von Anstellungen erfolgt, je nach Tätigkeitsumfang der angestellten Ärztin bzw. des angestellten Arztes, mit bis zu 650 Euro monatlich für längstens fünf Jahre. 
  • Die Fördergebiete werden jeweils zum 1. Januar und 1. Juli eines jeden Jahres durch den Vorstand der KV RLP festgelegt.

Zusatzweiterbildung suchtmedizinische Grundversorgung

Der Erwerb der Zusatzweiterbildung wird einmalig mit 1.500 Euro gefördert. Antragsberechtigt sind Vertragsärztinnen und Vertragsärzte sowie angestellte Ärztinnen und Ärzte im ambulanten Bereich in Rheinland-Pfalz.

Kurs psychosomatische Grundversorgung

Die KV RLP fördert die Teilnahme an der 80-Stunden-Kurs-Weiterbildung "Psychosomatische Grundversorgung" gemäß der jeweils gültigen Weiterbildungsordnung für Ärztinnen und Ärzte in Rheinland-Pfalz, sofern diese obligatorisch für den Erwerb eines Facharzttitels zu absolvieren ist, mit einmalig 1.500 Euro.

Akademische Lehrpraxen in Rheinland-Pfalz

Akademische Lehrpraxen können für die Betreuung eines Studierenden eine Förderung in Höhe von 1.000 Euro je PJ-Tertial erhalten, sofern keine anderweitige Förderung des PJ erfolgt.

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Wir, die KV RLP, wollen Sie, die Mitglieder, noch besser informieren: Welche Themen finden Sie spannend? Und darf es ein bisschen digitaler sein? Sagen Sie es uns! Teilnahmedauer: 2 – 3 Minuten. Auch für Praxisteams.

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FR 7:30 – 15 Uhr

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