Die Famulatur steht an und Sie können als Medizinstudierende oder Medizinstudierender noch eine Finanzspritze gebrauchen? Falls ja, dann sind Sie hier richtig.
Video: Arztsein üben – Famulatur in der Hausarztpraxis
Ambulanter Bereich
Wer Medizin studiert, absolviert im Laufe des Studiums vier Famulaturmonate, davon können bis zu drei Monate im ambulanten Bereich oder in der hausärztlichen Versorgung durchgeführt werden. Die ambulante Tätigkeit bietet eine Menge Abwechslung und einen besonders engen Patientenkontakt. Für viele Ärztinnen und Ärzte ist das ausschlaggebend, lange in ihrem Beruf zu arbeiten. Probieren Sie es doch einmal aus. Eine Famulatur in einer Praxis in Rheinland-Pfalz kann nicht nur Spaß machen, sondern sich auch finanziell für Sie lohnen.
Finanzspritze
Für die Famulatur gibt es unter bestimmten Voraussetzungen eine Finanzspritze von 500 Euro pro Monat – und das für bis zu drei Monate. Sie soll helfen, die Kosten zum Beispiel für Verpflegung und Co. auszugleichen. Den Förderbetrag zahlen wir nach Abschluss an die ausbildende Praxis. Diese gibt ihn an Sie, die Famulantin bzw. den Famulanten, weiter.
Damit der Förderbetrag ausgezahlt werden kann, ist es wichtig, dass einige Voraussetzungen erfüllt sind.
Ausbildende Stelle
Die Famulatur muss in einer Vertragsarztpraxis oder in einem Medizinischen Versorgungszentrum in Rheinland-Pfalz stattfinden. Wichtig hierbei ist, dass die Grundsätze der Approbationsordnung für Ärzte berücksichtigt sind. Lesen Sie sich hierzu am besten das Merkblatt des rheinland-pfälzischen Landesamts für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) durch:
Dauer
Die Famulatur muss sich über mindestens 30 zusammenhängende Kalendertage erstrecken, die in ein und derselben Einrichtung absolviert werden. Gut zu wissen: Ein zweiter Monat ist auch in einer anderen Einrichtung möglich.
Antrag
Möchten Sie Ihre Famulatur bei uns in Rheinland-Pfalz absolvieren, muss die ausbildende Praxis bei uns, der KV RLP, einen Antrag auf Förderung stellen – und zwar, ganz wichtig, vor Ende Ihrer Famulatur.
Bescheinigung
Haben Sie die Famulatur in der ambulanten Versorgung erfolgreich abgeschlossen, benötigen wir als KV RLP die Bescheinigung darüber, unterschrieben von Ihnen und der ausbildenden Ärztin bzw. dem ausbildenden Arzt.
In der Famulaturrichtlinie können Sie alle Rahmenbedingungen zur Famulaturförderung in der ambulanten Versorgung durch uns, die KV RLP, noch einmal nachlesen:
Famulaturbörse
Mit unserer KV RLP-Famulaturbörse finden Sie Ihren Famulaturplatz in Rheinland-Pfalz ganz schnell und unkompliziert. Alle Fachrichtungen von A wie Allgemeinmedizin bis U wie Urologie sind vertreten.
Sie haben in Ihrer Praxis einen Famulaturplatz zu vergeben?
Dann veröffentlichen Sie Ihr Angebot in der KV RLP-Famulaturbörse:
Video: Nachwuchs in der Praxis – Medizinstudentin hilft und lernt in der Hausarztpraxis
Wir fördern in der Lehre
Als KV RLP sind wir auch in der Förderung der Lehre aktiv sind und unterstützen hierfinanziell.
Am Lehrbereich der Johannes Gutenberg-Universität in Mainz fördern wir allgemeinmedizinische Lehrveranstaltungen, die niedergelassene Ärztinnen und Ärzte dort als Lehrbeauftragte halten. Der Förderbetrag beläuft sich auf rund 90.000 Euro im Jahr.
Damit Ihnen in Rheinland-Pfalz in der ambulanten Versorgung genügend attraktive PJ-Plätze zur Verfügung stehen, fördern wir als KV RLP darüber hinaus akademische Lehrpraxen. Durch das Förderprogramm wollen wir eine Stärkung des vertragsärztlichen Bereichs in der ärztlichen Ausbildung erreichen. 1.000 Euro gibt es von uns für eine Praxis pro Studierender bzw. Studierendem und Tertial.
Mitgliederumfrage: Jetzt teilnehmen!
Wie nutzen Sie die KV RLP-Medien?
Wir, die KV RLP, wollen Sie, die Mitglieder, noch besser informieren: Welche Themen finden Sie spannend? Und darf es ein bisschen digitaler sein? Sagen Sie es uns! Teilnahmedauer: 2 – 3 Minuten. Auch für Praxisteams.