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Eingriffe bei Kindern und Jugendlichen: KV RLP setzt befristete Zuschläge in der Abrechnung zu Betrifft Leistungen zwischen dem 16. April und 31. Dezember 2026

Die befristet in den EBM aufgenommenen Zuschläge für bestimmte Eingriffe bei unter 18-jährigen Patientinnen und Patienten werden von uns automatisch zugesetzt, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Sie müssen die Zuschläge nicht selbst in Ihrer Abrechnung ansetzen.

Die Zusetzung erfolgt rückwirkend für alle betroffenen Leistungen ab dem 16. April 2026 und gilt bis einschließlich 31. Dezember 2026. Damit werden alle Leistungen innerhalb des befristeten Geltungszeitraums automatisch berücksichtigt.

Hintergrund

Seit dem 15. April 2026 können ambulante Eingriffe bei Kindern und Jugendlichen wieder über Hybrid-DRG vergütet werden. Da eine unterjährige Anpassung der Hybrid-DRG-Systematik nicht möglich war, wurde als Übergangslösung ein befristeter Zuschlag von 60 Prozent auf die ambulante Operation einschließlich Anästhesie in den EBM aufgenommen. 

Der Bewertungsausschuss hat die Übergangslösung zwischenzeitlich ergänzt und weitere Zuschläge aufgenommen – unter anderem für beidseitige urologische und gynäkologische Eingriffe. Damit können nun auch Zuschläge für beidseitige Eingriffe berechnet werden, die im Anhang 2 gesondert bewertet sind und nicht unter die Simultaneingriffsregelung fallen.

Die Details und weitere Informationen zu dem neuen Abschnitt 31.8 EBM finden Sie in unseren EBM-Nachrichten. 

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