Die befristet in den EBM aufgenommenen Zuschläge für bestimmte Eingriffe bei unter 18-jährigen Patientinnen und Patienten werden von uns automatisch zugesetzt, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Sie müssen die Zuschläge nicht selbst in Ihrer Abrechnung ansetzen.
Die Zusetzung erfolgt rückwirkend für alle betroffenen Leistungen ab dem 16. April 2026 und gilt bis einschließlich 31. Dezember 2026. Damit werden alle Leistungen innerhalb des befristeten Geltungszeitraums automatisch berücksichtigt.