Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat ihre COVID-19-Impfempfehlung für das Jahr 2026 überarbeitet und an den Immunstatus der Bevölkerung angepasst – diese Neuerungen wurden nun in der Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) umgesetzt.
Wegfall der Basisimmunität
Wegen der ausgeprägten Immunität durch frühere Impfungen oder Infektionen – auch bei gesunden Schwangeren – entfällt die Empfehlung zur Basisimmunität komplett.
Standardimpfung ab 75 Jahren
Für gesunde Erwachsene steigt die Altersgrenze von 60 auf 75 Jahre. Bei jüngeren Patientinnen und Patienten besteht in der Regel keine Notwendigkeit mehr für eine jährliche Corona-Impfung.
Indikationsimpfung bleibt erhalten
Für Menschen mit einem erhöhten Risiko für schwere Krankheitsverläufe bleibt die Empfehlung für eine Indikationsimpfung weiterhin unverändert bestehen:
- Chronisch Kranke: Personen ab sechs Monaten, die wegen einer Grunderkrankung ein erhöhtes Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf haben
- Pflege: Bewohnende von Einrichtungen der Pflege
- Umfeld: enge Kontaktpersonen von Menschen, bei denen keine eigene schützende Immunantwort zu erwarten ist
- Schwangere: ab dem 2. Trimenon bei erhöhtem Risiko durch Grunderkrankungen oder Schwangerschaftskomplikationen
Berufliche Indikation
Die Empfehlungen zur Impfung für Personen beispielsweise in medizinischen Einrichtungen mit einer beruflichen Indikation bleiben bestehen.
Zeitpunkt und Impfabstand
Die Auffrischimpfung wird einmalig pro Saison verabreicht und sollte bevorzugt im Spätsommer oder Frühherbst erfolgen. Sollte der Termin verpasst werden, kann die Impfung im Laufe der Saison nachgeholt werden. Bei der Wahl des Termins sollte die Saisonalität anderer Atemwegserreger berücksichtigt werden. Das gilt insbesondere für die Grippeschutzimpfung, um gegebenenfalls beide Impfungen am selben Tag durchzuführen. Zur vorherigen COVID-19-Impfung oder einer nachgewiesenen SARS-CoV-2-Infektion soll ein zeitlicher Abstand von mindestens sechs Monaten eingehalten werden.
Variantenanpassung
Weiterhin wird die STIKO-Empfehlung bezüglich der Variantenanpassung der Impfstoffe umgesetzt: Als relevante Institutionen werden hierzu neben der World Health Organization (WHO) künftig auch die Vorgaben der European Medicines Agency (EMA) berücksichtigt. Der Leistungsanspruch für gesetzlich Versicherte wird über die SI-RL geregelt. Die konkreten Voraussetzungen richten sich dabei nach Anlage 1.