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Vorprüfung: fehlerhafte Fälle jetzt noch korrigieren und Vergütung sichernGKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz kommt

Nutzen Sie die Informationen der automatisierten Vorprüfung, um fehlerhafte Fälle zu korrigieren und noch in diesem Jahr mit der Quartalsabrechnung einzureichen. Sichern Sie sich so die im EBM garantierte und unbudgetierte Vergütung vor Inkrafttreten des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes.

Die automatisierte Vorprüfung der KV RLP unterstützt Sie aktiv bei der Abrechnung und liefert Ihnen unter anderem gezielte Informationen über zurückgestellte Fälle bzw. Behandlungsfälle, die im Rahmen der sachlich-rechnerischen Berichtigung zurückgestellt werden würden.

Das bedeutet konkret: Diese Fälle weisen formale oder inhaltliche Fehler auf und werden daher gesamthaft nicht in die Honorarberechnung einbezogen. Gemäß § 3 Absatz 4 Abrechnungsordnung der KV RLP können Sie diese Behandlungsfälle innerhalb eines Jahres nach Ablauf des Quartals, in dem die Leistung erbracht wurde, korrigiert zur Abrechnung bei uns einreichen. 

Warum Sie jetzt handeln sollten

Durch das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz werden zum 1. Januar 2027 fast alle bislang extrabudgetären Leistungen in die gedeckelte Gesamtvergütung überführt und verlieren dadurch ihre im EBM garantierte Vergütung. Das betrifft insbesondere ambulante Operationen, Früherkennungsuntersuchungen und Psychotherapie.

Unser Rat daher: Bringen Sie zurückgestellte Behandlungsfälle unbedingt noch in diesem Jahr korrigiert zur Abrechnung und vermeiden Sie weitere Zurückstellungen anhand der Informationen aus der Vorprüfung.

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