Nutzen Sie die Informationen der automatisierten Vorprüfung, um fehlerhafte Fälle zu korrigieren und noch in diesem Jahr mit der Quartalsabrechnung einzureichen. Sichern Sie sich so die im EBM garantierte und unbudgetierte Vergütung vor Inkrafttreten des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes.
Die automatisierte Vorprüfung der KV RLP unterstützt Sie aktiv bei der Abrechnung und liefert Ihnen unter anderem gezielte Informationen über zurückgestellte Fälle bzw. Behandlungsfälle, die im Rahmen der sachlich-rechnerischen Berichtigung zurückgestellt werden würden.
Das bedeutet konkret: Diese Fälle weisen formale oder inhaltliche Fehler auf und werden daher gesamthaft nicht in die Honorarberechnung einbezogen. Gemäß § 3 Absatz 4 Abrechnungsordnung der KV RLP können Sie diese Behandlungsfälle innerhalb eines Jahres nach Ablauf des Quartals, in dem die Leistung erbracht wurde, korrigiert zur Abrechnung bei uns einreichen.