Ab Januar 2026 gilt in Rheinland-Pfalz eine neue Prüfvereinbarung. Grund für die Anpassungen sind geänderte gesetzliche Vorgaben sowie neue Rahmenbedingungen für die Wirtschaftlichkeitsprüfung ärztlicher Leistungen. Die Verhandlungen mit den Krankenkassen wurden vor Kurzem abgeschlossen.
Der Text der Prüfvereinbarung wurde vor allem redaktionell überarbeitet: Dazu gehören etwa die Überführung der Regelungen zur Organisation der Gemeinsamen Prüfungseinrichtung in eine eigenständige Vereinbarung und die Berücksichtigung von Rabattverträgen bereits bei der Vorabprüfung. Es gibt jedoch auch einige wesentliche inhaltliche Änderungen, die die Prüfverfahren betreffen.
Wesentliche Änderungen betreffen folgende Prüfungen
- Verordnung von Impfstoffen im Sprechstundenbedarf (SSB)
(Anlage 5 zur Prüfvereinbarung in Verbindung mit der SSB-Vereinbarung) - ärztlich verordnete Leistungen im Rahmen des Sprechstundenbedarfs
(Anlage 6 zur Prüfvereinbarung)