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Vereinfachte Prüfungen: geänderte Verfahren bei Impfstoffen und SprechstundenbedarfNeue Prüfvereinbarung für Rheinland-Pfalz

Ab Januar 2026 gilt in Rheinland-Pfalz eine neue Prüfvereinbarung. Grund für die Anpassungen sind geänderte gesetzliche Vorgaben sowie neue Rahmenbedingungen für die Wirtschaftlichkeitsprüfung ärztlicher Leistungen. Die Verhandlungen mit den Krankenkassen wurden vor Kurzem abgeschlossen.

Der Text der Prüfvereinbarung wurde vor allem redaktionell überarbeitet: Dazu gehören etwa die Überführung der Regelungen zur Organisation der Gemeinsamen Prüfungseinrichtung in eine eigenständige Vereinbarung und die Berücksichtigung von Rabattverträgen bereits bei der Vorabprüfung. Es gibt jedoch auch einige wesentliche inhaltliche Änderungen, die die Prüfverfahren betreffen.

Wesentliche Änderungen betreffen folgende Prüfungen

  • Verordnung von Impfstoffen im Sprechstundenbedarf (SSB) 
    (Anlage 5 zur Prüfvereinbarung in Verbindung mit der SSB-Vereinbarung)
  • ärztlich verordnete Leistungen im Rahmen des Sprechstundenbedarfs 
    (Anlage 6 zur Prüfvereinbarung)

Das wird einfacher für Sie

Wir haben erreicht, dass die Anzahl der Prüfverfahren bei beiden Prüfungen auf maximal 50 Fälle pro Jahr begrenzt wird – damit werden in beiden Bereichen deutlich weniger Ärztinnen und Ärzte geprüft als bisher. Außerdem entfällt bei der Impfstoffprüfung ab sofort die Pflicht, eine jährliche Inventurliste zu erstellen und damit den Bestand der noch vorhandenen Impfstoffe an uns zu melden. Sie können jedoch auf freiwilliger Basis eine praxisinterne Inventurliste führen, um sich im Falle eines Prüfverfahrens zu entlasten.

Für die SSB-Prüfung haben wir zudem mit den Krankenkassen vereinbart: Liegen die tatsächlichen Verordnungskosten im SSB in Rheinland-Pfalz unter einem festgelegten Ausgabenvolumen, entfällt für alle Ärztinnen und Ärzte die Auffälligkeitsprüfung – dieses Verfahren kennen Sie bereits aus der Arznei- und Heilmittelprüfung, wo es sich bewährt hat.

Alles Wichtige in der Übersicht

Die wichtigsten Eckpunkte der neuen Prüfverfahren haben wir auf zwei Infoblättern für Sie zusammenfasst. Bitte lesen Sie diese durch und achten Sie weiterhin auf eine wirtschaftliche Verordnung.

Alle Informationen zur Wirtschaftlichkeitsprüfung sowie die vollständigen Vereinbarungstexte finden Sie über die weiterführenden Links unter "Mehr zum Thema".

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