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Sparsame Finanzierungsverhandlungen: Honorarsteigerung enttäuscht Erwartungen"Lage der ambulanten Versorgung bleibt prekär"

Der KV RLP-Vorstand hat das Ergebnis der Finanzierungsverhandlungen zwischen KBV und GKV-Spitzenverband mit wenig Begeisterung aufgenommen. Im Bewertungsausschuss einigten sich beide Seiten auf eine Erhöhung des Orientierungswerts um 2,2 Prozent – ein Ergebnis, das hinter den Erwartungen zurückbleibt.

"Wir hatten auf ein besseres Ergebnis gehofft, aber nichts anderes erwartet. Die Verhandlungen fanden erstmals unter den Vorgaben des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes statt, das die Möglichkeiten für Honorarsteigerungen stark einschränkt. Positiv ist immerhin, dass die gemeinsame Selbstverwaltung mit dieser Einigung ihre Handlungsfähigkeit und Autonomie bewiesen hat. Das zeigt, dass die Verhandelnden ihre gesellschaftliche Verantwortung ernst nehmen und das System stabil halten wollen. 

Dennoch schmerzt es, dass der Orientierungswert 2027 nur um 2,2 Prozent steigt, während die Inflationsrate für 2026 voraussichtlich bei 2,8 Prozent liegt. Auch die gesetzliche Obergrenze der Grundlohnrate von 3,42 Prozent wird deutlich verfehlt. Diese sparsame Erhöhung reicht bei Weitem nicht aus, um die inflations- und tarifbedingten Kostensteigerungen in den ärztlichen und psychotherapeutischen Praxen auszugleichen.

Es wird immer schwieriger, das wirtschaftliche Überleben einer Praxis im Gesundheitssystem zu sichern. Eine verlässliche Praxisführung wird so unmöglich. Gleichzeitig fordert die Politik, dass niedergelassene Ärztinnen, Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten mehr ambulante Fälle übernehmen, während sie ihnen mit dem sogenannten GKV-Spargesetz die finanzielle Basis entzieht. Mit solch geringen Steigerungen bleibt die Lage der ambulanten Versorgung prekär und alarmierend", kritisiert San.-Rat Dr. Peter Heinz, Vorstandsvorsitzender der KV RLP.

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