Am 28. August 2026 wurde die neue Leitlinie der European Society of Cardiology (ESC) zum Management der Herzinsuffizienz veröffentlicht.
In diesem Rahmen wurde die bisherige Einteilung der Herzinsuffizienz (HF) anhand der linksventrikulären Ejektionsfraktion (LVEF) in die Subtypen HF mit erhaltener Ejektionsfraktion (HFpEF, LVEF ≥ 50 Prozent), HF mit verminderter Ejektionsfraktion (HFmEF, LVEF 41 – 49 Prozent) und HF mit reduzierter Ejektionsfraktion (HFrEF, LVEF ≤ 40 Prozent) vereinfacht.
Die bisherige Gruppe der Patientin mit HFmEF entfällt und ist künftig ergänzend der Gruppe der HFrEF zugeordnet. Hieraus ergibt sich folgende Neuklassifizierung:
- Herzinsuffizienz mit erhaltener Ejektionsfraktion (HFpEF): LVEF ≥ 50 Prozent
- Herzinsuffizienz mit reduzierter Ejektionsfraktion (HFrEF): LVEF < 50 Prozent
Zulassung von Entresto®: der Blick in die Fachinformation ist entscheidend
Entresto® ist bei erwachsenen Patientinnen und Patienten zugelassen zur Behandlung einer symptomatischen, chronischen Herzinsuffizienz mit reduzierter Ejektionsfraktion (= HFrEF).
Wird nur der Wortlaut der Indikation betrachtet, könnte aus der neuen Klassifizierung durch die ESC-Leitlinie eine Erweiterung der bisherigen Patientengruppe für Entresto® auf Patientinnen und Patienten mit einer LVEF < 50 Prozent hervorgehen.
Die in der Fachinformation genannte und für die Zulassung von Entresto® maßgebliche Studie PARADIGM-HF umfasste jedoch lediglich Patientinnen und Patienten mit einer symptomatischen (NYHA-Klassen II-IV), chronischen Herzinsuffizienz und einer LVEF ≤ 40 Prozent (damalige HFrEF).
Aus diesem Grund ist eine Anwendung von Entresto® abweichend von einer LVEF ≤ 40 Prozent als Off-Label-Use anzusehen.
Off-Label-Use bei Anwendung außerhalb der Angaben der Fachinformation
Der Inhalt der Fachinformation basiert unmittelbar auf den im Rahmen des Zulassungsverfahrens eingereichten Zulassungsdaten und bildet das regulatorische Fundament, das den zugelassenen Anwendungsbereich vom zulassungsüberschreitenden Einsatz (Off-Label) abgrenzt.
Folgerichtig definiert die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) den Off-Label-Use als jede Anwendung eines Medikaments außerhalb dieser Zulassung – sei es in einer nicht vorgesehenen Indikation, einer anderen Altersgruppe, Dosierung oder Applikationsform.
Auf dieser Definition baut auch der Medizinische Dienst Bund (MD Bund) in seinem Begutachtungsleitfaden auf: Ein Off-Label-Use liegt immer dann vor, wenn der Einsatz nicht mit den Vorgaben der Fachinformation übereinstimmt.
Der Leitfaden dient den Gutachtern des MD Bund als verbindliche Arbeitsgrundlage, um im Auftrag der Krankenkassen im konkreten Einzelfall zu prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Kostenübernahme einer Therapie im Off-Label-Use erfüllt sind.
Prüfanträge zu Entresto®: Regressrisiko vermeiden
Entresto® geriet unter anderem aufgrund der zulassungsüberschreitenden Anwendung bereits in der Vergangenheit in den Fokus zahlreicher Einzelfallprüfungen. Auch heute erlangen wir immer wieder Kenntnis über neue Prüfanträge zur Verordnung im Off-Label-Use – vor allem aufgrund fehlender Diagnosen.
Im Rahmen des dadurch eingeleiteten Prüfverfahrens können jedoch, vom ursprünglichen Antragsgrund abgesehen, auch weitere Faktoren wie beispielsweise die korrekte Dosierung, der Schweregrad der Herzinsuffizienz oder die LVEF-Werte geprüft werden.
Bitte verordnen Sie Entresto® ohne vorherige Genehmigung nur innerhalb der zugelassenen Anwendungsgebiete. Achten Sie bei der Verordnung bitte stets auf:
- die genauestmögliche ICD-10-Kodierung
- eine ausführliche Dokumentation in der Patientenakte (beispielsweise NYHA-Grad, LVEF-Werte, Niereninsuffizienz oder niedriger Blutdruck bezüglich der Dosierung)
Nur so lässt sich die medizinische Notwendigkeit und indikationsgerechte Anwendung im Prüffall lückenlos belegen.