Aktuell sind die Fördermittel für das Haushaltsjahr 2026 bereits zu 90 Prozent aufgebraucht. Somit können bis Ende des Jahres voraussichtlich nicht mehr alle Qualitätszirkel-Sitzungen finanziell gefördert werden.
Anerkannte Qualitätszirkel (QZ) der KV RLP erhalten bei Einhaltung der Vorgaben der Qualitätszirkel-Leitlinie finanzielle Unterstützung in Form von Aufwandsentschädigungen und der Kostenübernahme von Sachverständigen. Der Anspruch auf die finanzielle Unterstützung steht unter dem Vorbehalt, dass genügend Finanzmittel, die für den Bereich QZ eingestellt wurden, im Haushalt der KV RLP für das entsprechende Kalenderjahr vorhanden sind.
Unabhängig davon werden Ihre QZ-Sitzungen in der Reihenfolge ihres Eingangs weiter erfasst und an die zuständige Kammer weitergeleitet.