Mit dem aktuellsten Beschluss zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) vom 23. Mai 2026, werden Aciclovir-Buccaltabletten zur Anwendung bei rezidivierendem Herpes labialis und Melatonin 3 mg zur Anwendung bei Jetlag bei Erwachsenen aus der Verschreibungspflicht entlassen.
Aciclovir-Buccaltabletten bei rezidivierendem Herpes labialis
Die Entlassung aus der Verschreibungspflicht gilt für Konzentrationen von 50 mg je abgeteilter Arzneiform und Packungsgrößen bis zu 100 mg (2 Stück) zur Anwendung bei rezidivierendem Herpes labialis bei immungesunden Erwachsenen. Die Buccaltabletten sind – wie bereits Aciclovir-haltige Cremes zur topischen Anwendung und in einer Packungsgröße von 2 g – künftig in apothekenpflichtiger Variante erhältlich.
Ein entsprechendes Fertigarzneimittel – Sitavig® – erhielt bereits im März 2025 die Zulassung in der EU, ist jedoch auf dem deutschen Markt aktuell nicht erhältlich.
Melatonin 3 mg bei Jetlag
Künftig werden Melatonin-haltige Arzneimittel in einer Konzentration von 3 mg je abgeteilter Arzneiform mit einer maximalen Tagesdosis von 3 mg aus der Verschreibungspflicht entlassen. Diese Regelung gilt für Packungsgrößen von bis zu 30 mg (10 Stück) und zur oralen Anwendung bei Jetlag bei Erwachsenen.
In Deutschland sind bereits mehrere Melatonin-haltige Arzneimittel mit einer Stärke von 3 mg zugelassen. Aufgrund ihrer Packungsgröße können diese jedoch von der Entlassung aus der Verschreibungspflicht ausgenommen sein.