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Neue Berufsbezeichnung: Fachpsychotherapeutinnen und Fachpsychotherapeuten G-BA legt Verordnungsberechtigung in Richtlinien fest

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die Berufsbezeichnung

  • Fachpsychotherapeutinnen und -therapeuten für Erwachsene,
  • Fachpsychotherapeutinnen und -therapeuten für Kinder und Jugendliche sowie
  • Fachpsychotherapeutinnen und -therapeuten für Neuropsychologische Psychotherapie

in die untenstehenden Verordnungs-Richtlinien aufgenommen und damit die Fachgruppen in den folgenden sechs Bereichen verordnungsberechtigt:

  • Ergotherapie (Heilmittel-Richtline)
  • Krankenbeförderung (Krankentransport-Richtlinie)
  • Krankenhauseinweisung (Krankenhauseinweisungs-Richtlinie)
  • Psychiatrische häusliche Krankenpflege (Häusliche Krankenpflege-Richtlinie)
  • REHA (Rehabilitations-Richtlinie)
  • Soziotherapie (Soziotherapie-Richtlinie)

Bei allen Verordnungen sind die Vorgaben des Wirtschaftlichkeitsgebotes (§12 SGB V) als auch der jeweiligen Richtlinien zu beachten. In Letzteren sind die Voraussetzungen, Grundsätze und Inhalte der Verordnungsmöglichkeiten geregelt. Nähere Informationen zu den einzelnen Verordnungsbereichen finden Sie in der Broschüre “PraxisWissen - Verordnungen in Psychotherapiepraxen” der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.

Verordnungsformulare

Zur Verordnung sind folgende Formulare zu verwenden:

  • Formular 2: Krankenhausbehandlung
  • Formular 4: Krankenbeförderung
  • Formular 12: Psychiatrische häusliche Krankenpflege
  • Formular 13:Heilmittelverordnung
  • Formulare 26 und 27: Soziotherapie und soziotherapeutischer Betreuungsplan
  • Formular 61: Rehabilitation

Die Formulare können bei der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz über Bestellschein angefordert werden. Zudem besteht die Möglichkeit der Blankoformularbedruckung. Dabei sind die Formulare am Computer selbst zu erstellen und auf speziellem Sicherheitspapier auszudrucken.  

Die Beschlüsse sind wie folgt in Kraft getreten:

  • Krankentransport-Richtlinie seit 6. August 2025
  • Häusliche Krankenpflege-Richtlinie und Heilmittel-Richtlinie seit 5. August 2025
  • Krankenhauseinweisungs-Richtlinie seit 2. August 2025
  • Rehabilitations-Richtlinie und Soziotherapie-Richtlinie seit 26. Juli 2025

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