Eine aktuelle und korrekt eingerichtete KIM Adresse ist die Grundlage dafür, dass Ihre Praxis digitale Inhalte zuverlässig empfangen und versenden kann. Dazu gehören eArztbriefe, eNachrichten und die eAU. Damit Sie weiterhin zuverlässig erreichbar bleiben, möchten wir Sie auf einige Punkte aufmerksam machen.
Neue KIM-Adresse: Registrierung mit gültigem Praxisausweis
Wenn Sie eine neue KIM Adresse anlegen, muss diese ebenfalls mit dem gültigen Praxisausweis registriert werden. In der Regel übernimmt Ihr IT Dienstleistungsunternehmen die technische Einrichtung für Sie.
BSNR-Wechsel: bestehende KIM-Adresse neu einrichten
Wenn sich Ihre BSNR ändert und Sie Ihre bestehende KIM Adresse weiter nutzen möchten, müssen Sie diese mit dem neuen Praxisausweis (SMC B) erneut einrichten. Der Grund: Die neuen Zertifikate des Praxisausweises sind zwingend erforderlich, damit Ihre KIM Kommunikation weiterhin funktioniert. Ohne diese Aktualisierung können digitale Dokumente nicht mehr versendet oder empfangen werden.
Digitale Bescheide der KV RLP: Angaben prüfen
Falls Sie der digitalen Übermittlung von Bescheiden und Schriftverkehr durch uns zugestimmt haben, bitten wir Sie, die Gültigkeit Ihrer hinterlegten Angaben stets aktuell zu halten, um unsere Schreiben auch weiterhin empfangen zu können.