Die KV RLP spricht sich klar gegen das geplante Ende der Hybrid-DRG aus. Erst 2024 eingeführt, soll die sektorengleiche Vergütungsregelung bereits zum 1. Januar 2028 wieder verschwinden. Das zumindest sehen Änderungsanträge der Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vor. "Damit zerstört die Politik das Vertrauen und die Planungsgrundlage vieler Praxen in Rheinland-Pfalz", warnt Dr. Andreas Bartels, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KV RLP.
Die Hybrid-DRG wurden vor zwei Jahren eingeführt, um die Ambulantisierung zu fördern und unnötige Krankenhausaufenthalte zu vermeiden. Zuvor erschwerte die strikte Trennung zwischen vertragsärztlicher Vergütung (EBM) und stationärer Krankenhausfinanzierung (DRG) den Wechsel in den ambulanten Bereich. Mit der Hybrid-DRG entstand eine einheitliche, sektorenübergreifende Fallpauschale: Leistungen wurden unabhängig vom Ort ihrer Erbringung, also Praxis oder Krankenhaus, gleich vergütet.
Abkehr von Hybrid-DRG stößt auf Unverständnis
Was vor zwei Jahren als Fortschritt galt, soll nun rückgängig gemacht werden. Union und SPD planen, die Hybrid-DRG ab 2028 durch sogenannte Kurzzeitfallpauschalen zu ersetzen. Bereits 2027 sollen Eingriffe ohne Übernachtung wieder nach dem niedrigeren EBM vergütet werden. Bleiben Patientinnen und Patienten dagegen mindestens eine Nacht im Krankenhaus, soll weiterhin die höhere Hybrid-DRG-Fallpauschale greifen.
Für die KV RLP ist diese Rolle rückwärts unverständlich. "Das plötzliche Ende der Hybrid-DRG wäre ein fatales Signal für die Praxen und die Ambulantisierung. Es verlagert das finanzielle Risiko auf den vertragsärztlichen Bereich, während die stationären Leistungserbringenden in alte, fehleranfällige und teurere DRG-Strukturen zurückfallen", betont Dr. Bartels.
Viele niedergelassene Ärztinnen und Ärzte hätten in den letzten Jahren in Räume, Ausstattung und Personal investiert, um Operationen ohne Krankenhausaufenthalt zu ermöglichen. "Nun zeigt sich erneut, dass sie sich auf die Politik nicht verlassen können. Um es deutlich zu machen: Für einige Praxen könnte das Ende der Hybrid-DRG existenzbedrohend sein", so Dr. Bartels.
Fehlanreize drohen
Die sogenannten Kurzzeitfallpauschalen heben das Prinzip der sektorengleichen Vergütung auf. Künftig hängt die Vergütung davon ab, ob eine Patientin oder ein Patient im Krankenhaus übernachtet. Damit könnte der Krankenhausaufenthalt wirtschaftlich attraktiver werden.
"Ohne eine ausgewogene sektorenübergreifende Vergütung verlagern sich Operationen zurück in Krankenhausstrukturen mit vollstationärer Abrechnung. Das widerspricht dem einst parteiübergreifenden Ziel, medizinisch geeignete Leistungen ambulant zu erbringen und stationäre Kapazitäten für wirklich notwendige Fälle freizuhalten. Damit wird der gesetzlich geregelte Grundsatz von ambulanter vor stationärer Behandlung ad absurdum geführt", kritisiert Dr. Bartels.
Mehr Menschen müssten wieder ins Krankenhaus, obwohl sie wohnortnah versorgt werden könnten. Dieser Kurswechsel sei nicht nur unverständlich, sondern auch teuer. "Ironischerweise wurden die Hybrid-DRG eingeführt, um Kosten zu senken", erinnert Dr. Bartels. Die KV RLP fordert, die Hybrid-DRG weiterzuentwickeln und zu optimieren, statt sie abzuschaffen. Die Förderung der Ambulantisierung bleibt für sie ein zentrales gesundheitspolitisches Ziel.