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GKV-Finanzierung: KV RLP-Vorstand zur aktuellen Entwicklung"Nur gemeinsam können wir den notwendigen Druck erzeugen."

Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sorgt derzeit in vielen Praxen für große Verunsicherung. Diese Sorgen können wir sehr gut nachvollziehen. Die aktuellen politischen Entscheidungen stellen die ambulante Versorgung vor erhebliche Herausforderungen und werden die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für viele Praxen spürbar verschlechtern.

Finanzpolitik statt Gesundheitspolitik

Die nun vorgesehenen Maßnahmen, die ab 2027 ihre volle Wirkung entfalten werden, werden politisch im Wesentlichen mit der schwierigen Finanzlage der gesetzlichen Krankenkassen und dem Ziel begründet, einen weiteren Anstieg der Beitragssätze zu verhindern. Hinzu kommt die angespannte Haushaltslage des Bundes, durch die die Krankenkassen weiterhin erhebliche versicherungsfremde Leistungen finanzieren müssen.

Die Konsequenz ist, dass gesundheitspolitische Entscheidungen zunehmend unter finanzpolitischen Gesichtspunkten getroffen werden – mit gravierenden Auswirkungen auf die ambulante Versorgung.

Bereits in den vergangenen Jahren mussten die fachärztlichen Praxen erhebliche Honorareinbußen hinnehmen. Die durchschnittliche Auszahlungsquote lag zuletzt nur noch bei rund 85 Prozent. Gleichzeitig wird die ursprünglich angekündigte Entbudgetierung im hausärztlichen Bereich faktisch wieder eingeschränkt. Auch Leistungen wie die Schmerztherapie werden weiter verschlechtert.

Mit den aktuellen gesetzlichen Regelungen geht die Entwicklung nun noch einen Schritt weiter: Selbst bislang extrabudgetär vergütete Leistungen – etwa in der Prävention oder im ambulanten Operieren – sollen künftig einem Globalbudget unterliegen. Gleichzeitig führen der Wegfall der TSVG-Vergütung, das Ende von Hygienepauschalen sowie weitere geplante Abwertungen und der Wegfall einzelner Leistungen zu zusätzlichen Honorareinbußen.

Darüber hinaus müssen wir damit rechnen, dass auf Landesebene bestehende Fördermaßnahmen im Rahmen der Vereinbarungen mit den Krankenkassen ganz oder teilweise entfallen.

90 Millionen Euro Honorarverlust allein in Rheinland-Pfalz 

Für Rheinland-Pfalz bedeutet dies nach unseren Berechnungen einen zu erwartenden Honorarverlust von rund 90 Millionen Euro. Diese Entwicklung wird zu einer erheblichen Abwertung ärztlicher Leistungen führen und die Sicherstellung der ambulanten Versorgung nachhaltig beeinträchtigen. Kaum ein Versorgungsbereich wird davon unberührt bleiben.

Unter diesen Rahmenbedingungen bleibt uns kaum eine andere Möglichkeit, als die Leistungsentwicklung an das künftig begrenzte Finanzvolumen anzupassen. Dies wird sich auch in den Vorgaben des Honorarverteilungsmaßstabs (HVM) widerspiegeln.

Besonders problematisch ist dabei, dass das künftige Ausgabenvolumen auf Grundlage der Leistungsmenge des Jahres 2025 berechnet wird. Notwendige Mengensteigerungen aufgrund einer wachsenden oder älter werdenden Bevölkerung sowie eines steigenden Versorgungsbedarfs werden künftig nicht mehr angemessen berücksichtigt.

Uns bereitet diese Entwicklung große Sorge – nicht nur mit Blick auf die wirtschaftliche Situation der Praxen, sondern vor allem hinsichtlich der Versorgung unserer Patientinnen und Patienten.

Wir als Vorstand haben diese Auswirkungen wiederholt deutlich gegenüber Politik und Öffentlichkeit benannt und uns mit Nachdruck gegen die geplanten Einschnitte ausgesprochen. Bislang müssen wir jedoch feststellen, dass fiskalische Erwägungen offenbar höher gewichtet werden als eine verlässliche und qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung.

Vorausschauende Praxisplanung 

Wir möchten Ihnen deshalb keine falschen Hoffnungen machen. Nach derzeitigem Stand müssen wir leider von einer weiteren deutlichen Verschlechterung der Honorarsituation ausgehen.

Wir empfehlen allen Praxen dringend, diese Entwicklung frühzeitig in ihre betriebswirtschaftlichen Planungen und Investitionsentscheidungen einzubeziehen. Hierzu werden wir Ihnen, sobald auch die Vorgaben aus dem Bewertungsausschuss und des Gemeinsamen Bundesausschusses absehbar sind, schnellstmöglich praxisindividuelle Kalkulationsgrundlagen zur Verfügung stellen.

Gemeinsames und geschlossenes Auftreten

Gleichzeitig möchten wir Ihnen versichern: Wir als Vorstand werden uns auch weiterhin mit aller Kraft für Ihre Interessen, die Interessen der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, einsetzen. Wir werden die Auswirkungen der Budgetierung nicht widerspruchslos hinnehmen und bereiten bereits eine landesweite Kampagne gegen die zunehmende Budgetierung der ambulanten Versorgung in Rheinland-Pfalz vor.

Um politisch tatsächlich etwas zu bewegen, wird jedoch ein gemeinsames und geschlossenes Auftreten der gesamten ambulanten Ärzte- und Psychotherapeutenschaft erforderlich sein. Insbesondere öffentlichkeitswirksame Initiativen der Berufsverbände und die aktive Unterstützung durch die Praxen werden entscheidend sein, um auf die drohenden Folgen für die Patientenversorgung aufmerksam zu machen.

Nur gemeinsam können wir den notwendigen Druck erzeugen, damit die Sicherstellung einer leistungsfähigen ambulanten Versorgung wieder den Stellenwert erhält, den sie verdient.

GKV-Spargesetz auf einen Blick

Welche Auswirkungen haben die neuen gesetzlichen Regelungen auf die Praxen? Und wo genau setzt die Politik jetzt den Rotstift an? Aktuelle Übersicht mit Sparliste, Praxisinfos, Nachrichten und Stellungenahmen sowie Materialien zum Herunterladen und Bestellen auf der KBV-Themenseite.

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