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EBM-Änderungen: Wegfall der Leistungsbegrenzung in der VideosprechstundeWirksam: rückwirkend zum 1. Januar 2025 | Teil A 778. Sitzung des Bewertungsausschusses

  • Alle Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium
  • Maßgeblich sind die Veröffentlichungen im Deutschen Ärzteblatt.

EBM-Änderungen in Stichpunkten (Beschlusstexte sind maßgeblich)

  • Streichung des sechsten Absatzes der Nummer 4.3.1 der Allgemeinen Bestimmungen zum EBM, sodass die Obergrenze für die Gebührenordnungspositionen der Videosprechstunde komplett entfällt.
  • Streichung der dritten Anmerkung zur GOP 37700 als Folgeanpassung, da diese zu der Begrenzungsregelung Bezug nahm.

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