- Alle Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium
- Maßgeblich sind die Veröffentlichungen im Deutschen Ärzteblatt.
EBM-Änderungen in Stichpunkten (Beschlusstexte sind maßgeblich)
- Streichung des sechsten Absatzes der Nummer 4.3.1 der Allgemeinen Bestimmungen zum EBM, sodass die Obergrenze für die Gebührenordnungspositionen der Videosprechstunde komplett entfällt.
- Streichung der dritten Anmerkung zur GOP 37700 als Folgeanpassung, da diese zu der Begrenzungsregelung Bezug nahm.