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EBM-Änderungen: Verlängerung Prüffrist für ePA-VergütungWirksam: 1. Januar 2026 | 817. Sitzung des Bewertungsausschusses

  • Alle Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium.
  • Maßgeblich sind die Veröffentlichungen im Deutschen Ärzteblatt.

Änderungen in Stichpunkten (Beschlusstexte sind maßgeblich) 

  • Der Bewertungsausschuss (BA) hat die Prüffrist für die Vergütung der Erstbefüllung der elektronischen Patientenakte (ePA) sowie der weiteren ePA-Leistungen bis 1. Juli 2026 verlängert.
  • Somit wird die GOP 01648 für die ePA-Erstbefüllung bis 30. Juni 2026 weitergeführt.

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