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EBM-Änderungen: Verlängerung GOP 01444Wirksam: 1. Januar 2026 | 800. Sitzung des Bewertungsausschusses

  • Alle Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium
  • Maßgeblich sind die Veröffentlichungen im Deutschen Ärzteblatt.

Änderungen in Stichpunkten (Beschlusstexte sind maßgeblich) 

  • Die bis zum 31. Dezember 2025 befristete GOP 01444 im Abschnitt 1.4 EBM wird bis zum 31. Dezember 2026 weitergeführt.

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