- Alle Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium
- Maßgeblich sind die Veröffentlichungen im Deutschen Ärzteblatt.
Änderungen in Stichpunkten (Beschlusstexte sind maßgeblich)
- Die bis zum 31. Dezember 2025 befristete GOP 01444 im Abschnitt 1.4 EBM wird bis zum 31. Dezember 2026 weitergeführt.