- Alle Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium.
- Maßgeblich sind die Veröffentlichungen im Deutschen Ärzteblatt.
Änderungen in Stichpunkten (Beschlusstexte sind maßgeblich)
- Streichung der von der KV RLP automatisiert zugesetzten GOP 01650 (Zuschlag DeQS-RL) sowie der sechsten Bestimmung zum Abschnitt 1.6 EBM zur Eingrenzung der abrechnungsberechtigten Facharztgruppen
- Aufgrund der Streichung der sechsten Bestimmung zum Abschnitt 1.6 EBM ist eine Folgeanpassung in der ersten Anmerkung zur GOP 01670 (Einholung eines Telekonsiliums) erforderlich.
- Streichung der 01650 in den Präambeln 31.2.1 Nr. 8, 31.6.1 Nr. 1 und 36.2.1 Nr. 4 EBM