- Alle Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium
- Maßgeblich sind die Veröffentlichungen im Deutschen Ärzteblatt.
EBM-Änderungen in Stichpunkten (Beschlusstexte sind maßgeblich)
- Erhöhung der Bewertung der Kostenpauschalen 40901 im Abschnitt 40.17 EBM auf 91,14 Euro.
- Erhöhung der Bewertung der Kostenpauschalen 40902 im Abschnitt 40.17 EBM auf 94,27 Euro.