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EBM-Änderungen: FeNO-Messung Dupilumab-TherapieWirksam: 1. Oktober 2025 | 801. Sitzung des Bewertungsausschusses

  • Alle Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium.
  • Maßgeblich sind die Veröffentlichungen im Deutschen Ärzteblatt.

Änderungen in Stichpunkten (Beschlusstexte sind maßgeblich) 

  • Anpassung der ersten Anmerkungen der GOP 04538 und 13678.
  • Somit kann die FeNO-Messung zur Indikationsstellung einer Therapie mit Dupilumab durchgeführt und abgerechnet werden.
  • Eine FeNO-Messung zur Überprüfung bei bereits gestellter Indikation zur Dupilumab-Therapie oder zur Verlaufskontrolle während einer laufenden Therapie mit Dupilumab ist hingegen nicht mit der GOP 04538 oder 13678 berechnungsfähig.

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