- Alle Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium.
- Maßgeblich sind die Veröffentlichungen im Deutschen Ärzteblatt.
Änderungen in Stichpunkten (Beschlusstexte sind maßgeblich)
- Anpassung der ersten Anmerkungen der GOP 04538 und 13678.
- Somit kann die FeNO-Messung zur Indikationsstellung einer Therapie mit Dupilumab durchgeführt und abgerechnet werden.
- Eine FeNO-Messung zur Überprüfung bei bereits gestellter Indikation zur Dupilumab-Therapie oder zur Verlaufskontrolle während einer laufenden Therapie mit Dupilumab ist hingegen nicht mit der GOP 04538 oder 13678 berechnungsfähig.