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EBM-Änderungen: Detailänderungen LaborWirksam: 1. Juli 2025 | 787. Sitzung des Bewertungsausschusses

  • Alle Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium
  • Maßgeblich sind die Veröffentlichungen im Deutschen Ärzteblatt.

Änderungen in Stichpunkten (Beschlusstexte sind maßgeblich) 

  • In der Präambel 10.1 Nummer 5 EBM wird die Bezeichnung der zur Abrechnung der aufgeführten GOP erforderlichen Zusatzweiterbildung an die gemäß der Musterweiterbildungsordnung 2018 geltende Bezeichnung der Zusatzweiterbildung angepasst.
  • In den GOP 40090, 40092 und 40094 wird die bisher fehlende GOP 01870 im Leistungslegende ergänzt.

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