- Alle Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium.
- Maßgeblich sind die Veröffentlichungen im Deutschen Ärzteblatt.
Änderungen in Stichpunkten (Beschlusstexte sind maßgeblich)
Der Bewertungsausschuss hat in seiner 858. Sitzung verschiedene Detailänderungen und redaktionelle Anpassungen im Einheitlichen Bewertungsmaßstab beschlossen. Dies betrifft:
- eine redaktionelle Änderung des ersten Satzes der Nr. 11 der Präambel 3.1
- eine Anpassung bei den Abrechnungsausschlüssen der GOP 03040
- Anpassungen bezüglich des Medizinprodukterechts bei Audiometern (GOP 03335, 04335, 09320, 09336, 20320, 20336 sowie in der Nr. 6 der Präambel 9.1 und Nr. 6 der Präambel 20.1)
- eine redaktionelle Änderung der Beschreibung der GOP 08640 im Abschnitt 8.6 (Kryokonservierung)
- eine Erweiterung der Abrechnungsausschlüsse im Abschnitt 30.7.1 bei Abrechnung der Verlaufskontrolle und Auswertung der DiGA somnio, Vivira und Axia (GOP 30780 bis 30782)
- eine Änderung der Abrechnungsausschlüsse zur GOP 34291
- eine Anpassung der Nummer 1 des Abschnitts 34.8 zur Abrechenbarkeit der GOP dieses Abschnitts