- Alle Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium.
- Maßgeblich sind die Veröffentlichungen im Deutschen Ärzteblatt.
Änderungen in Stichpunkten (Beschlusstexte sind maßgeblich)
- Erhöhung der Bewertungen der GOP 40815 bis 40819, 40823 bis 40838 und 40840 bis 40847 im Abschnitt 40.14 EBM.