- Alle Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium
- Maßgeblich sind die Veröffentlichungen im Deutschen Ärzteblatt.
EBM-Änderungen in Stichpunkten (Beschlusstexte sind maßgeblich)
- Absenkung der arztgruppenspezifischen unteren und oberen begrenzenden Fallwerte in 32.1 Nummer 4 zum EBM, um die Auswirkung der Bewertungsanpassungen der In-vitro-Diagnostik in den Abschnitten 32.2 und 32.3 EBM auf die Höhe des Wirtschaftlichkeitsbonus auszugleichen.
- Änderungen von Anmerkungen zu den GOP 01437, 01700, 01701, 12222, 12223, 12224, 40091, 40092, 40093, 40094 und 40095, sodass diese nicht neben den GOP des Abschnitts 1.3 berechnungsfähig sind.