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EBM-Änderungen: Anpassung Wirtschaftlichkeitsbonus LaborWirksam: 1. Juli 2025 | 773. Sitzung des Bewertungsausschusses

  • Alle Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium
  • Maßgeblich sind die Veröffentlichungen im Deutschen Ärzteblatt.

EBM-Änderungen in Stichpunkten (Beschlusstexte sind maßgeblich)

  • Absenkung der arztgruppenspezifischen unteren und oberen begrenzenden Fallwerte in 32.1 Nummer 4 zum EBM, um die Auswirkung der Bewertungsanpassungen der In-vitro-Diagnostik in den Abschnitten 32.2 und 32.3 EBM auf die Höhe des Wirtschaftlichkeitsbonus auszugleichen.
  • Änderungen von Anmerkungen zu den GOP 01437, 01700, 01701, 12222, 12223, 12224, 40091, 40092, 40093, 40094 und 40095, sodass diese nicht neben den GOP des Abschnitts 1.3 berechnungsfähig sind.

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