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EBM-Änderungen: Änderung der Bewertung der GOP 31319Wirksam: rückwirkend zum 1. Januar 2026 | Teil A der 826. Sitzung des Bewertungsausschusses

  • Alle Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium
  • Maßgeblich sind die Veröffentlichungen im Deutschen Ärzteblatt.

Änderungen in Stichpunkten (Beschlusstexte sind maßgeblich) 

  • rückwirkende Erhöhung der Bewertung der GOP 31319 EBM von bisher 2.437 Punkten auf 2.705 Punkte

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