- Alle Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium
- Maßgeblich sind die Veröffentlichungen im Deutschen Ärzteblatt.
Änderungen in Stichpunkten (Beschlusstexte sind maßgeblich)
- rückwirkende Erhöhung der Bewertung der GOP 31319 EBM von bisher 2.437 Punkten auf 2.705 Punkte