- Alle Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium.
- Maßgeblich sind die Veröffentlichungen im Deutschen Ärzteblatt.
Änderungen in Stichpunkten (Beschlusstexte sind maßgeblich)
- Im Zusammenhang mit dem Wegfall der Aufklärung und Beratung zur RSV-Prophylaxe nach GOP 01943 (diese wurde mit Wirkung vom 16. September 2024 bis zum 15. September 2026 in den EBM aufgenommen) wird klargestellt, dass der bisher durch die KV vorzunehmende Abschlag von 32 Punkten auf die GOP 01941 und die Reduktion der Prüfzeit um 2 Minuten im Zeitraum vom 16. September 2026 bis zum 31. März 2027 weiterhin erfolgt, wenn für die versicherte Person bereits eine Beratung nach der GOP 01943 berechnet wurde.