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ASV-Abrechnung ab 1. Oktober 2025 über WebA Einfach, transparent und schnell

Am 1. Oktober 2025 beginnt die Abrechnung der ASV-Leistungen über das webbasierte Abrechnungssystem (WebA). Das von der KV RLP eigens entwickelte WebA bietet Ihnen in Zukunft eine einfache und transparente Abrechnung sowie schnellere Zahlungsflüsse für Ihre ASV-Leistungen.

Freischaltung der Übermittlung

Vom 1. bis einschließlich 15. Oktober 2025 können Sie Ihre Abrechnungsfälle an die KV RLP übermitteln. Ihr Vorteil: Die Arztbriefe und damit verbundene nachträgliche Korrekturen sind aufgrund der eingerichteten Vorprüfung nicht mehr notwendig und die Rechnungslegung gegenüber den Krankenkassen kann bereits zwei Werktage nach dem finalen Abgabetermin erfolgen. Den Bearbeitungsstand Ihrer Abrechnungsfälle können Sie jederzeit anhand eines Ampelsystems in WebA einsehen.

Vorprüfung

Bereits jetzt können Sie die integrierte Vorprüfung nutzen und Ihre Abrechnungsfälle vor der finalen Übermittlung überprüfen lassen. Im Fall von fehlerhaften Abrechnungen können Sie diese umgehend korrigieren.

Registrierung

Sie sind bereits für die Abrechnung von Hybrid-DRG- oder ASV-Leistungen registriert? Senden Sie uns gerne eine E-Mail an weba@kv-rlp.de, sodass wir Sie für den jeweils anderen Leistungsbereich freischalten können. Eine erneute Registrierung ist in diesem Fall nicht notwendig.

Sie sind noch nicht registriert? 

Dann können Sie die Registrierung direkt hier nachholen:

zum Online-Formular

Möglichkeiten zur Abrechnungsabgabe

Sie können Ihre Abrechnungsfälle entweder manuell in der Abrechnungsmaske erfassen oder eine Abrechnungsdatei hochladen, die am Folgetag in WebA importiert wird. WebA kann zusätzlich mit Ihrem Kartenlesegerät verbunden werden, sodass die Patientendaten vorausgefüllt sind. Für die initiale Verbindung unterstützt Sie die KV RLP nach der Registrierung.

Beratungsangebot

Die KV RLP bietet Beratungstermine an, um den Abrechnungsprozess zu erläutern und aufkommende Fragen zu klären. Ab Oktober 2025 sind zusätzliche Beratungen zur Hilfestellung bei der Abrechnungsabgabe im Angebot. Bei Interesse sende Sie einfach eine E-Mail an: 

Hinweis

Bitte beachten Sie, dass ab dem 1. Oktober 2025 bei Abgabe Ihrer ASV-Abrechnung gemeinsam mit Ihrer Quartalsabrechnung über den Mitgliederbereich keine Bearbeitung der ASV-Leistungen stattfinden kann.

Kontakt

Wir sind gerne für Sie da.

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