Mit WebA können Sie Ihre ASV-Leistungen jederzeit abrechnen. Die Zahlungsanforderung an die Krankenkassen erfolgt quartalsweise, jeweils am 15. des ersten Quartalsmonats. Alle bis zum Vortag übermittelten Abrechnungsfälle werden berücksichtigt.
Fällt die Übermittlung auf einen Feiertag oder ein Wochenende, erfolgt die Rechnungslegung am nächsten Werktag. Den aktuellen Bearbeitungsstand Ihrer Abrechnungsfälle können Sie in WebA rund um die Uhr einsehen. Ein Ampelsystem hilft, den Überblick zu behalten.
Integrierte Vorprüfung
WebA prüft Ihre ASV-Leistungen mit der integrierten Vorprüfung automatisch vor der Abgabe, sodass Sie Abrechnungsfehler direkt korrigieren können. Gut zu wissen: Dadurch sind die Arztbriefe und die damit verbundenen nachträglichen Korrekturen obsolet und werden eingestellt.
Einfache Einrichtung
WebA ist überall nutzbar, auch außerhalb der Praxis. Nach einmaliger Registrierung greifen Sie im weiteren Verlauf mit Benutzernamen und Passwort auf Ihr Konto zu.
Übrigens: WebA kann mit Ihrem Kartenlesegerät verbunden werden, sodass Patientendaten vorausgefüllt sind. Nach der Registrierung unterstützt die KV RLP bei der technischen Einrichtung.
Bitte beachten Sie, dass die Annahme Ihrer ASV-Abrechnung zusammen mit Ihrer Quartalsabrechnung im Mitgliederbereich ab dem 1. Oktober 2025 ausgeschlossen ist.