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ASV: ab 1. Oktober über WebA abrechnenKV RLP bietet komfortable Online-Lösung

Ab dem 1. Oktober 2025 erfolgt die Abrechnung der ASV-Leistungen über die webbasierte Software WebA. Die von der KV RLP entwickelte Online-Lösung ist benutzerfreundlich, zeigt alle wichtigen Informationen auf einen Blick und gewährleistet regelmäßige Zahlungen.

Ab Oktober können Sie Ihre ASV-Leistungen online unter weba.kv-rlp.de abrechnen. WebA bietet eine transparente Lösung für den gesamten Abrechnungsprozess. So profitieren Sie zum Beispiel von schnelleren Auszahlungen: Nach Eingang der Zahlungen durch die Krankenkassen bei der KV RLP erhalten Sie Ihre Vergütung zuverlässig alle zwei Wochen. 

Schnelle Abrechnung und Transparenz

Mit WebA können Sie Ihre ASV-Leistungen jederzeit abrechnen. Die Zahlungsanforderung an die Krankenkassen erfolgt quartalsweise, jeweils am 15. des ersten Quartalsmonats. Alle bis zum Vortag übermittelten Abrechnungsfälle werden berücksichtigt.

Fällt die Übermittlung auf einen Feiertag oder ein Wochenende, erfolgt die Rechnungslegung am nächsten Werktag. Den aktuellen Bearbeitungsstand Ihrer Abrechnungsfälle können Sie in WebA rund um die Uhr einsehen. Ein Ampelsystem hilft, den Überblick zu behalten.

Integrierte Vorprüfung

WebA prüft Ihre ASV-Leistungen mit der integrierten Vorprüfung automatisch vor der Abgabe, sodass Sie Abrechnungsfehler direkt korrigieren können. Gut zu wissen: Dadurch sind die Arztbriefe und die damit verbundenen nachträglichen Korrekturen obsolet und werden eingestellt.

Einfache Einrichtung

WebA ist überall nutzbar, auch außerhalb der Praxis. Nach einmaliger Registrierung greifen Sie im weiteren Verlauf mit Benutzernamen und Passwort auf Ihr Konto zu.

Übrigens: WebA kann mit Ihrem Kartenlesegerät verbunden werden, sodass Patientendaten vorausgefüllt sind. Nach der Registrierung unterstützt die KV RLP bei der technischen Einrichtung.

Bitte beachten Sie, dass die Annahme Ihrer ASV-Abrechnung zusammen mit Ihrer Quartalsabrechnung im Mitgliederbereich ab dem 1. Oktober 2025 ausgeschlossen ist.

Jetzt registrieren

Sie sind bereits für die Abrechnung von Hybrid-DRG registriert?

Dann ist keine separate Registrierung für ASV-Leistungen nötig. Lassen Sie aber die ASV-Funktion in Ihrem Konto freischalten, indem Sie rechtzeitig eine E-Mail senden an: weba@kv-rlp.de 

Beratung durch die KV RLP

Melden Sie sich jetzt für einen Beratungstermin an: Die KV RLP erklärt Ihnen den Abrechnungsprozess. Ab dem offiziellen Start der ASV-Abrechnung im Oktober bietet die KV RLP auf Anfrage zusätzlich praktische Hilfestellung bei der Abrechnungsabgabe. 

Schreiben Sie bei Interesse und bei Fragen rund um die Abrechnung mit WebA an: weba@kv-rlp.de 

Kontakt

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