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Abrechnung: Wegfall sachlich-rechnerischer BerichtigungenNutzen Sie die Vorprüfung und den Honorarforecast

Der Quartalswechsel naht und damit rückt die Abgabefrist für Ihre Abrechnung des zweiten Quartals 2025 näher. Bis Dienstag, den 8. Juli, muss sie bei der KV RLP vorliegen. Mit der automatischen Vorprüfung können Sie diese online auf Fehler prüfen – bereits vor finaler Abgabe. So vermeiden Sie sachlich-rechnerische Berichtigungen Ihrer Abrechnung. Ab dem 1. Juli 2026 wird die automatische Vorprüfung diese Berichtigungen vollständig ersetzen – sie betrifft somit erstmals Ihre Abrechnung des zweiten Quartals 2026. Die KV RLP rät daher, die Vorprüfung ab sofort zu nutzen. Über weitere Details zum Wegfall der sachlich-rechnerischen Berichtigungen wird die KV RLP in den nächsten Wochen informieren.

Honorarforecast bietet Echtzeit-Überblick

Zusammen mit dem bundesweit einzigartigen Honorarforecast erhalten Sie einen Echtzeit-Überblick über Ihre voraussichtliche Vergütung. Ihre Daten bleiben dabei geschützt: Nur die zur Abgabe der Sammelerklärung berechtigte Person kann diese Information einsehen.

Prüfprotokoll

Die automatische Vorprüfung erkennt Unstimmigkeiten in der Abrechnung, etwa Gebührenordnungspositionen, die sich nicht kombinieren lassen, oder fehlende Genehmigungen für bestimmte Leistungen. Nach jeder Prüfung erhalten Sie ein Protokoll mit Korrekturhinweisen. Damit können Sie die nötigen Änderungen in Ihrem Praxisverwaltungssystem vornehmen und anschließend eine korrigierte Abrechnungsdatei hochladen.

Erklärvideo: So funktioniert die automatische Vorprüfung 

Die automatische Vorprüfung ist auch noch einmal anschaulich im Video erklärt. Sie finden es im Mitgliederbereich der KV RLP.

Bei Fragen rund um die automatische Vorprüfung sowie zum Prüfprotokoll unterstützen Sie gerne die Ihnen bekannten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der Abrechnungsteams.

Kontakt

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